zurück zur Übersicht Hund! 12.05.2015 von Sonja J. HAllo ich habe seid november2014 ein kleinen parsen russel terrier. sein vorbesitzer der herr pascal stender wollte ihn abgeben und ich habe ihn solange in pflege genomnmen. aber nach ner zeit konnte ich ihn nicht mehr abgeben und habe mit dem vorbesitzer abgemacht das ich ihn behalten kann..... bin am 03.12.2014 dann nach uelzen gefahren mit mein hund. hab mich dann entschieden in uelzen zu bleiben. wollte die papiere für mein hund haben, die will er aber nich raus rücken. erst wenn ich ihm 20euro schicke oder überweise. aber ich kenn den, der wird dann sagen das geld is hier nie angekommen.... ich weiss langsam nich mehr was ich noch machen kann weil ich mein hund hier auch langsam mal anmelden muss... ich bitte sie das aie sich bei mir melden.... MFG Sonja Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst geht es hier um die Frage, ob Sie Eigentümerin des Hundes geworden sind und einen Anspruch auf Herausgabe der geforderten Papiere haben. Da Sie mit dem vorherigen Eigentümer zunächst nur eine Inpflegenahme ausgemacht hatten, ist er während dieser Zeit Eigentümer des Hundes geblieben. Mit der Vereinbarung, dass Sie den Hund behalten dürfen, ihn also nicht an ihn zurückgeben müssen, hat er Ihnen sein Eigentum an dem Hund übertragen. Ob es sich dabei um eine Schenkung oder einen Kaufvertrag handelt, hängt davon ab, was genau Sie vereinbart haben und ob Sie dies beweisen können. Haben Sie z.B. damals schon vereinbart, dass Sie ihm 20,00 EUR bezahlen sollen, handelt es sich um einen Kaufvertrag, den Sie grundsätzlich auch erfüllen müssen. Haben Sie jedoch statt dessen vereinbart, dass Sie den Hund kostenlos erhalten, handelt es sich um eine Schenkung, so dass er keinen Anspruch auf Zahlung der geforderten 20,00 EUR hätte und die Papiere kostenlos herausgeben müsste. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie bereit sind die 20,00 EUR zu bezahlen und nur Sorge um den Nachweis haben. Wenn Sie ihm den Betrag überweisen und in dem Verwendungszweck die Zahlung ausdrücklich für den Hund benennen, haben Sie den Nachweis der Zahlung. Sie sollten ihm das Geld daher nicht bar per Post schicken, da Sie dann in der Tat keinen Nachweis haben. Da Sie den Hund bereits länger als zwei Monate haben, sind Sie ohnehin gemäß § 2 Absatz 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Uelzen verpflichtet den Hund der Stadt zur Hundesteuer anzumelden. Hierfür benötigen Sie jedoch keine Papiere. Zu überlegen ist daher, ob Sie die Papiere überhaupt benötigen. Dies kann jedoch an dieser Stelle nicht bewertet werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Zunächst geht es hier um die Frage, ob Sie Eigentümerin des Hundes geworden sind und einen Anspruch auf Herausgabe der geforderten Papiere haben. Da Sie mit dem vorherigen Eigentümer zunächst nur eine Inpflegenahme ausgemacht hatten, ist er während dieser Zeit Eigentümer des Hundes geblieben. Mit der Vereinbarung, dass Sie den Hund behalten dürfen, ihn also nicht an ihn zurückgeben müssen, hat er Ihnen sein Eigentum an dem Hund übertragen. Ob es sich dabei um eine Schenkung oder einen Kaufvertrag handelt, hängt davon ab, was genau Sie vereinbart haben und ob Sie dies beweisen können. Haben Sie z.B. damals schon vereinbart, dass Sie ihm 20,00 EUR bezahlen sollen, handelt es sich um einen Kaufvertrag, den Sie grundsätzlich auch erfüllen müssen. Haben Sie jedoch statt dessen vereinbart, dass Sie den Hund kostenlos erhalten, handelt es sich um eine Schenkung, so dass er keinen Anspruch auf Zahlung der geforderten 20,00 EUR hätte und die Papiere kostenlos herausgeben müsste. Aus Ihrer Schilderung entnehme ich, dass Sie bereit sind die 20,00 EUR zu bezahlen und nur Sorge um den Nachweis haben. Wenn Sie ihm den Betrag überweisen und in dem Verwendungszweck die Zahlung ausdrücklich für den Hund benennen, haben Sie den Nachweis der Zahlung. Sie sollten ihm das Geld daher nicht bar per Post schicken, da Sie dann in der Tat keinen Nachweis haben. Da Sie den Hund bereits länger als zwei Monate haben, sind Sie ohnehin gemäß § 2 Absatz 1 der Hundesteuersatzung der Stadt Uelzen verpflichtet den Hund der Stadt zur Hundesteuer anzumelden. Hierfür benötigen Sie jedoch keine Papiere. Zu überlegen ist daher, ob Sie die Papiere überhaupt benötigen. Dies kann jedoch an dieser Stelle nicht bewertet werden.