zurück zur Übersicht Tierschutz 13.05.2015 von Sabine M. Sehr geehrte Frau Fries, habe gestern bei 28 Grad einen jaulenden Hund in einem Auto gefunden. Der Besitzer kam nach einer Weile und verstand gar nicht was los ist, sie wäre doch nur kurz weg gewesen. Das Auto stand in der prallen Sonne! Habe beim Veterinäramt nachgefragt, was zu tun ist. Lt. denen sei die Sache nicht Tierschutzrelevant und man müsste die Temperatur im Auto kennen und es wird in solchen Fällen über reagiere. Ist es tatsächlich nicht Tierschutzrelevant und muss ich in Zukunft tatsächlich wegschicken, oder wie reagiert man in solchen Fällen? Danke für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Sabine Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider sterben jedes Jahr immer wieder Hunde in überhitzen Autos, daher ist es gut, dass Sie aufmerksam sind und die Halterin angesprochen haben. Um keinen Streit zu provozieren und auch um ein Verstehen bei den Hundehaltern zu erreichen, sollte die Ansprache immer freundlich sein. Auch wenn die betreffende Hundehalterin im Gespräch mit Ihnen nicht einsichtig war, wird sie bei der nächsten Situation vielleicht daran denken. Ob der von Ihnen vorgefundene Hund z.B. gejault hat weil er nicht allein bleiben kann oder vor Qualen, läßt sich an dieser Stelle und auch durch das Veterinäramt nicht bewerten und ist auch vor Ort wahrscheinlich schwer zu beurteilen. Grundsätzlich gilt: Finden Sie einen sichtbar leidenden Hund in einem geschlossenen Auto vor, notieren Sie sich alle wichtigen Daten (Datum, Ort, Uhrzeit, Pkw-Marke, Farbe, Kennzeichen, evtl. Zeugen) und rufen Sie zunächst immer die Polizei. Erstatten Sie zur Sicherheit auch Strafanzeige wegen Tierquälerei. Sollte die Situation so eilig sein, dass nicht länger auf das Eintreffen der Polizei gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien. Allerdings sollten Sie unbedingt darauf achten, den Schaden am Fahrzeug so gering wie möglich zu halten, also weder Front- noch Heckscheibe einschlagen, da Sie schließlich vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigen. Sollte der Pkw-Fahrer tatsächlich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten -und das wird er in vielen Fällen tun- ist man durch die Notlage entschuldigt. Sie sollten auf jeden Fall zunächst die Polizei verständigen und dann so viele Zeugen wie möglich hinzu bitten. Vergessen Sie auf keinen Fall sich deren Namen und Anschrift zu notieren, sonst nutzen Ihnen die Zeugen im Ernstfall nichts!
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider sterben jedes Jahr immer wieder Hunde in überhitzen Autos, daher ist es gut, dass Sie aufmerksam sind und die Halterin angesprochen haben. Um keinen Streit zu provozieren und auch um ein Verstehen bei den Hundehaltern zu erreichen, sollte die Ansprache immer freundlich sein. Auch wenn die betreffende Hundehalterin im Gespräch mit Ihnen nicht einsichtig war, wird sie bei der nächsten Situation vielleicht daran denken. Ob der von Ihnen vorgefundene Hund z.B. gejault hat weil er nicht allein bleiben kann oder vor Qualen, läßt sich an dieser Stelle und auch durch das Veterinäramt nicht bewerten und ist auch vor Ort wahrscheinlich schwer zu beurteilen. Grundsätzlich gilt: Finden Sie einen sichtbar leidenden Hund in einem geschlossenen Auto vor, notieren Sie sich alle wichtigen Daten (Datum, Ort, Uhrzeit, Pkw-Marke, Farbe, Kennzeichen, evtl. Zeugen) und rufen Sie zunächst immer die Polizei. Erstatten Sie zur Sicherheit auch Strafanzeige wegen Tierquälerei. Sollte die Situation so eilig sein, dass nicht länger auf das Eintreffen der Polizei gewartet werden kann, darf man den Hund selbst befreien. Allerdings sollten Sie unbedingt darauf achten, den Schaden am Fahrzeug so gering wie möglich zu halten, also weder Front- noch Heckscheibe einschlagen, da Sie schließlich vorsätzlich fremdes Eigentum beschädigen. Sollte der Pkw-Fahrer tatsächlich eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erstatten -und das wird er in vielen Fällen tun- ist man durch die Notlage entschuldigt. Sie sollten auf jeden Fall zunächst die Polizei verständigen und dann so viele Zeugen wie möglich hinzu bitten. Vergessen Sie auf keinen Fall sich deren Namen und Anschrift zu notieren, sonst nutzen Ihnen die Zeugen im Ernstfall nichts!