zurück zur Übersicht Eingeschränkter Freigang für Katzen im Frühjahr 16.05.2015 von Andrea M. Guten Tag, ich habe einen dreijährigen Kater, welcher von klein auf Freigänger ist. Wir wohnen in Hamburg. Mein Kater ist ein mehr oder weniger guter Jäger und bringt mir Geschenke mit nach Hause. Er trägt kein Halsband und auch keine Glocke. Ich habe es versucht und er ist völlig durchgedreht. Nun hat mich meine Nachbarin darauf hingewiesen, dass er ein Halsband tragen oder drinnen bleiben muss. Im Internet habe ich nichts gefunden. Gibt es Zeiten oder Vorschriften, die ich beachten muss? Ich würde ihm gerne nicht wieder ein Halsband zumuten. Er ist geschipt, registriert und kastriert. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Liebe Grüße, Andrea M. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Bei meiner Recherche zu Ihrer Frage bin ich auf die Verordnung zum Schutze der wild wachsenden Pflanzen und der nichtjagdbaren wild lebenden Tiere (Naturschutzverordnung) von 1936 gestoßen, die wohl noch gültig ist, aber derzeit überarbeitet wird. Dort sollen Regelungen für Freigängerkatzen für die Zeit vom 15.03. – 15.08. eines Jahres enthalten sein. Da ich leider den Text der Verordnung nicht eingesehen konnte, kann ich Ihnen über die dort enthaltenen Regelungen keine Auskunft geben. Wenden Sie sich daher z.B. direkt an Ihr zuständiges Verbraucherschutzamt und informieren sich dort nach den geltenden Regelungen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Bei meiner Recherche zu Ihrer Frage bin ich auf die Verordnung zum Schutze der wild wachsenden Pflanzen und der nichtjagdbaren wild lebenden Tiere (Naturschutzverordnung) von 1936 gestoßen, die wohl noch gültig ist, aber derzeit überarbeitet wird. Dort sollen Regelungen für Freigängerkatzen für die Zeit vom 15.03. – 15.08. eines Jahres enthalten sein. Da ich leider den Text der Verordnung nicht eingesehen konnte, kann ich Ihnen über die dort enthaltenen Regelungen keine Auskunft geben. Wenden Sie sich daher z.B. direkt an Ihr zuständiges Verbraucherschutzamt und informieren sich dort nach den geltenden Regelungen.