zurück zur Übersicht Verkauf meiner Hündin mit Schutzvertrag 17.05.2015 von Petra D. Guten Tag, am 11.04. habe ich aus Verzweiflung meine wunderbare Hündin verkauft, gegen eine Schutzgebühr mit einem Schutzvertrag. Offensichtlich aber in total falsche Hände. Mein Hund ist am 13.04. dort weggelaufen, eine Nacht durch die fremde Gegend gerannt, dann zwei Tage im Tierheim gelandet. TASSO konnte sie schnell wieder finden. Daraufhin wollte ich meinen Hund zurück haben, diese Leute geben sie mir nicht zurück. Seitdem verwehren sie mir sämtlichen Kontakt, blockieren mich in jeder Form. Ich kann seitdem nicht mehr ruhig schlafen. Wie soll ich mich verhalten? Niemals hätte ich meine Hündin mitgegeben, wenn ich all das vorher gewusst hätte. Für Ihre Hilfe vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Petra D. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch wenn Sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Da Sie Ihre Sorge um die Hündin haben und diese zurückbekommen möchten, müssten Sie ein Rücktrittsrecht von dem Kaufvertrag haben, um den Kaufvertrag rückabwickeln zu können, sprich die Hündin gegen Erstattung der gezahlten Schutzgebühr zurückzuerhalten. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich ein solches Recht leider nicht, allein die Tatsache, dass die Hündin bei den neuen Eigentümern entlaufen ist, löst ein solches Rücktrittsrecht nur dann aus, wenn dies ausdrücklich in dem Schutzvertrag geregelt wäre. Dies müsste zunächst geprüft werden. Da die neuen Halter Sie blockieren und zum Zwecke der Nachweisbarkeit könnten Sie diese anschreiben und um Rückgabe der Hündin gegen Rückzahlung der Schutzgebühr auffordern. Setzten Sie eine Frist. Sollten die neuen Halter sich weigern oder diesen Brief ignorieren, sollten Sie sich vor weiteren Schritten über die Erfolgsaussichten anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch wenn Sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Da Sie Ihre Sorge um die Hündin haben und diese zurückbekommen möchten, müssten Sie ein Rücktrittsrecht von dem Kaufvertrag haben, um den Kaufvertrag rückabwickeln zu können, sprich die Hündin gegen Erstattung der gezahlten Schutzgebühr zurückzuerhalten. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich ein solches Recht leider nicht, allein die Tatsache, dass die Hündin bei den neuen Eigentümern entlaufen ist, löst ein solches Rücktrittsrecht nur dann aus, wenn dies ausdrücklich in dem Schutzvertrag geregelt wäre. Dies müsste zunächst geprüft werden. Da die neuen Halter Sie blockieren und zum Zwecke der Nachweisbarkeit könnten Sie diese anschreiben und um Rückgabe der Hündin gegen Rückzahlung der Schutzgebühr auffordern. Setzten Sie eine Frist. Sollten die neuen Halter sich weigern oder diesen Brief ignorieren, sollten Sie sich vor weiteren Schritten über die Erfolgsaussichten anwaltlich beraten lassen.