zurück zur Übersicht Schäferhündin aus Tierheim beißt Besucher 25.11.2009 von Nicole G. Vor 6 Wo.ist unser Hund ganz plötzl.an einem Infarkt verstorben. Wir waren alle sehr traurig+konnten uns ein Leben ohne Tiere nicht mehr vorstellen. Meine Schwester ist daraufhin kontinuierlich mit Hunden eines nahegelegenen Tierheims spazierengegangen. Nach 4 Wo.hat sie uns überredet,uns doch mal eine Schäferhündin namens Tessa anzuschauen. Wir haben uns entschlossen,Tessa in unsere Familie aufzunehmen. Lt.Beschreibung des Tierheims ist sie mit Kindern aufgewachsen, verträgt sich mit anderen Hunden+hat keine besonderen Auffälligkeiten. Beim Unterzeichnen des Vertrages, haben wir nochmals nach Auffälligkeiten bzw.Vorkommnissen früherer Besitzer usw.gefragt. Nichts!!! Nach 2 Tagen bei uns hat sie dann eine Freundin, die geklingelt hatte, gebissen. Wir hatten Tessa an der Leine, sie hat gebellt. Allerdings dachten wir, dass dieses Verhalten vielleicht aufgrund des Zaunes, der sich zwischen Person+Hund befand, käme. Meine Freundin hat keine Angst vor Hunden+so wollten wir Tessa einfach mal schnüffeln lassen-immer noch an der Leine. Tessa ist dann plötzlich an den Arm meiner Freundin gesprungen+hat gebissen. Erst hat der Arm nur ein wenig weh getan, aber im Laufe der nächsten Tage ist ein Bluterguss entstanden+ meine Freundin, die viel am Computer arbeitet, für eine Woche krankgeschrieben worden. Nun müssen wir wahrscheinlich für den Verdienstausfall aufkommen. Do.haben wir den Vertrag unterschr, Fr.war der Vorfall, ab So.griff die Haftpflichtversicherung des Hundes. Inwieweit können wir eine Mitschuld dem Tierheim einräumen (Unzureichende Aufklärung über das Tier? Oder ist das einfach Pech? Wir werden das Tier behalten und gehen jetzt ins Hundetraining mit ihr. Inzwischen haben wir rausgefunden, dass es weitere Fälle mit diesem Tierheim gibt. Kann bzw. sollte man gegen so ein Tierheim etwas unternehmen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass Sie für die Verletzung Ihrer Freundin haften müssen, steht außer Frage. Ob Sie sich einen Teil dieser Kosten von dem Tierheim im Nachhinein erstatten lassen können, hängt davon ab, ob die Bissigkeit der Hündin bekannt war und absichtlich verschwiegen wurde, um die Vermittlung nicht zu gefährden. In einem Prozess müssten Sie dies beweisen, was jedoch schwierig sein dürfte. Wenn sich tatsächlich Anhaltspunkte dafür ergeben und auch andere Hundehalter getäuscht wurden, sollte das Ordnungsamt eingeschaltet werden. Rechnen Sie jedoch mit einem Verfahren gegen sich selbst, da Ihre Hündin schließlich einen Menschen gebissen hat. Das Ordnungsamt könnte Ihnen als Auflage z.B. einen Leinen- und u.U. einen Maulkorbzwang erteilen sowie ein Ordnungsgeld festsetzen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Dass Sie für die Verletzung Ihrer Freundin haften müssen, steht außer Frage. Ob Sie sich einen Teil dieser Kosten von dem Tierheim im Nachhinein erstatten lassen können, hängt davon ab, ob die Bissigkeit der Hündin bekannt war und absichtlich verschwiegen wurde, um die Vermittlung nicht zu gefährden. In einem Prozess müssten Sie dies beweisen, was jedoch schwierig sein dürfte. Wenn sich tatsächlich Anhaltspunkte dafür ergeben und auch andere Hundehalter getäuscht wurden, sollte das Ordnungsamt eingeschaltet werden. Rechnen Sie jedoch mit einem Verfahren gegen sich selbst, da Ihre Hündin schließlich einen Menschen gebissen hat. Das Ordnungsamt könnte Ihnen als Auflage z.B. einen Leinen- und u.U. einen Maulkorbzwang erteilen sowie ein Ordnungsgeld festsetzen.