zurück zur Übersicht Grünes Halsband für Hunde 29.05.2015 von Astrid G. Hallo, ich wollte heute in einem Tierhandel eine grünne Hundeleine kaufen, weil ich vor vielen Jahren ein grünes Halsband für meinen Hund besorgt hatte, es aber nie nutzte. Mein zukünftiger Hund sollte es aber tragen. In dem Fachhandel sagte man mir, dass grüne Halsbänder nicht mehr verkauft würden, weil sie eine ähnlichen "Inhalt" hätten wie die hellblauen, die denn aussagen, dass der dazugehörende Hund ein sog. Kampfhund sei. Wissen Sie da Näheres, weshalb man grüne Halsbänder für Hunde nicht mehr bekommt? Danke für Ihre Antwort und freundliche Grüße von Astrid G. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries § 10 Absatz 4 des Gefahrhundegesetz Schleswig Holstein (GefHG) besagt, dass man einem „gefährlichen Hund“ im Sinne von § 3 GefHG außerhalb eines befriedeten Besitztums ein leuchtend hellblaues Halsband anzulegen hat. Ein Verstoß hiergegen ist gemäß § 18 GefHG eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,- EUR geahndet werden. Da der Gesetzestext ausdrücklich nur die Farbbezeichnung „leuchtend hellblau“ enthält, gilt dies nicht für grüne Halsbänder. Auch dass ein grünes Halsband einen „ähnlichen Inhalt“ hätte, ergibt sich nicht aus dem Gesetzestext.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries § 10 Absatz 4 des Gefahrhundegesetz Schleswig Holstein (GefHG) besagt, dass man einem „gefährlichen Hund“ im Sinne von § 3 GefHG außerhalb eines befriedeten Besitztums ein leuchtend hellblaues Halsband anzulegen hat. Ein Verstoß hiergegen ist gemäß § 18 GefHG eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000,- EUR geahndet werden. Da der Gesetzestext ausdrücklich nur die Farbbezeichnung „leuchtend hellblau“ enthält, gilt dies nicht für grüne Halsbänder. Auch dass ein grünes Halsband einen „ähnlichen Inhalt“ hätte, ergibt sich nicht aus dem Gesetzestext.