zurück zur Übersicht Mein Hund Finn-Amor 02.06.2015 von Ingeborg R. Ich habe ein großes Problem. Vielleicht können Sie mir einen Rat geben. Im vorigen Jahr kauft ich mir einen kleinen Border-Collie. Dieser hatte jedoch, wie ich erst später durch die Tierärztin erfuhr, Giardien. Die Züchterin hatte Zuchtverbot, was ich zum Zeitpunkt des Kaufes nicht wusste. Wir hatten im Dezember 14 einen Urlaub von drei Tagen gebucht. Keine Tierpension wollte mir durch die Ansteckungsgefahr den Hund behalten. Bei einer Tierschützerin konnte ich meinen kleinen Welpen lassen, allerdings kam es mir gleich merkwürdig bei ihr vor, denn sie drückte meinem Mann einen Geldbetrag in die Hand. Vor der Haustür drehten wir uns sofort um und wollten den Hund wieder mitnehmen. Sie erklärte uns, dass sie nicht wisse, wer den Hund jetzt hätte. Es war allerdings ihre Nachbarin Frau I. L. Ich war bei der Polizei und beim Veterinär, ohne Erfolg. Also ging ich vor Gericht. Der Richter schloss den Vergleich, dass die Frau, wo mein Hund jetzt lebt, die Gerichtskosten bezahlen musste. Ich bekam meinen Hund nicht zurück. Diese Dame fordert jetzt, dass ich meinen Hund bei TASSO abmelde, sonst würde sie mir wieder einen Anwalt usw. auf den Hals hetzen. Können Sie mir vielleicht einen Rat geben, wie ich meine Hund Finn-Amor zurückbekommen kann? Soll ich an die Öffentlichkeit gehen? Es besteht kein schriftlicher Kaufvertrag. Sollte Frau L. der Meinung sein, dass ein mündlicher Kaufvertrag durch die Geldübergabe stattgefunden hat, wurde dieser sofort durch einen Rechtsanwalt rückgängig gemacht. Bei uns gibt es keine Rechtsanwälte, die sich mit Tierrecht auskennen. Mit frdl. Gruß I. R. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider kann ich Ihnen aus mehreren Gründen keinen Rat geben. Zum einen schreiben Sie, dass es bereits ein Gerichtsverfahren gegeben hat und dieses durch einen Vergleich auch abgeschlossen wurde. Da sich aus Ihrer Schilderung leider nicht ergibt, was genau in dem Vergleich geregelt wurde, müsste dieser zunächst vorliegen, damit geprüft werden kann der Rechtsstreit damit endgültig beendet ist oder ob möglicherweise andere Schritte eingeleitet werden könnten. Zum anderen kann ich leider aus Ihrer Schilderung nicht entnehmen, was genau zwischen Ihnen und der Tierschützerin vereinbart wurde. Nicht nachvollziehbar ist insbesondere, aus welchem Grunde Sie einen Geldbetrag angeboten, angenommen und damit offensichtlich das Haus verlassen haben. Auch dass Sie sich „sofort umgedreht haben“ und die Tierschützerin da aber schon nicht wußte wo der Hund zu dieser Zeit sei, ist leider unverständlich. Zur weiteren Prüfung müsste daher der gesamte Sachverhalt in allen Einzelheiten bekannt sein. Sofern es sich um einen Kaufvertrag gehandelt hat, ist fraglich, ob dieser tatsächlich „rückgängig gemacht“ wurde, da dies in der Regel nur durch einen Rücktritt oder eine Anfechtung möglich ist. Hier müsste daher das Schreiben des Anwalts ebenfalls zunächst eingesehen werden. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der/die sich auf Tierrecht spezialisiert hat.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider kann ich Ihnen aus mehreren Gründen keinen Rat geben. Zum einen schreiben Sie, dass es bereits ein Gerichtsverfahren gegeben hat und dieses durch einen Vergleich auch abgeschlossen wurde. Da sich aus Ihrer Schilderung leider nicht ergibt, was genau in dem Vergleich geregelt wurde, müsste dieser zunächst vorliegen, damit geprüft werden kann der Rechtsstreit damit endgültig beendet ist oder ob möglicherweise andere Schritte eingeleitet werden könnten. Zum anderen kann ich leider aus Ihrer Schilderung nicht entnehmen, was genau zwischen Ihnen und der Tierschützerin vereinbart wurde. Nicht nachvollziehbar ist insbesondere, aus welchem Grunde Sie einen Geldbetrag angeboten, angenommen und damit offensichtlich das Haus verlassen haben. Auch dass Sie sich „sofort umgedreht haben“ und die Tierschützerin da aber schon nicht wußte wo der Hund zu dieser Zeit sei, ist leider unverständlich. Zur weiteren Prüfung müsste daher der gesamte Sachverhalt in allen Einzelheiten bekannt sein. Sofern es sich um einen Kaufvertrag gehandelt hat, ist fraglich, ob dieser tatsächlich „rückgängig gemacht“ wurde, da dies in der Regel nur durch einen Rücktritt oder eine Anfechtung möglich ist. Hier müsste daher das Schreiben des Anwalts ebenfalls zunächst eingesehen werden. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der/die sich auf Tierrecht spezialisiert hat.