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Mir wurde mein Hund genommen

von Stefan W.

Hallo, auf Nachfrage bei TASSO e.V. wurden Sie mir empfohlen. Ich habe folgendes Problem. Und zwar wollten wir unseren Hund letzten Monat abgeben, da sie mit dem jüngsten Hund, einem Welpen nicht klar kam. Jedoch ist alles gut verlaufen und die beiden haben sich wunderbar verstanden. Am Mittwoch stand jemand vor der Tür, der meinen Hund haben wollte. Ich sagte aber nein und dass der Hund aktuell nicht mehr zu vermitteln sei. Mehrere Male sagte ich nein. Die Personen haben mich so unter Druck gesetzt, dass ich den Vertrag unteschrieben habe und meinen Hund abgegeben habe. Meine ganze Familie war dabei und hat dies mitbekommen. Ich weiß leider nicht mehr weiter. Ich darf meinen Hund nicht sehen. Ich werde immer am Telefon abgwimmelt und werde als schlechter Hundehalter dargestellt. Ich habe meine Hündin über alles geliebt und alles getan, damit sie sich wohlfühlt. Ist dies den rechtens, dass man unter so dermaßen Druck so handeln darf? Sie wurde mir regelrecht entrissen, keine Verabschiedung, nichts. Sie wissen auch nichts über meinen Hund, er ist Allergiker und hat eine psychische Erkrankung und ist vor allem sensibel. Sie will mir meinen Hund auch nicht mehr wiedergeben. Für diverse Rechtschreibfehler bitte ich um Entschuldigung, ich bin mit meinem Nerven komplett am Ende.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ist Ihre Schilderung etwas knapp und lückenhaft, ich folgere daraus, dass Sie zunächst die Hündin hatten, sich dann einen Welpen hinzugeholt haben. Da die Hündin sich mit dem Neuankömmling nicht verstand, haben Sie eine Verkaufsanzeige für die Hündin aufgeben. Ausgehend von diesem Sachverhalte werde ich daher Ihre Frage beantworten. Ihre Situation, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände oder anderer Gründe abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch wenn Sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten, erlebe sich sehr häufig. Dies ist jedoch nicht so einfach. Sie haben eine Verkaufsanzeige aufgegeben und mit der Interessentin einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen und ihr den Hund mitgegeben. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Auch wenn Sie sich vielleicht gedrängt fühlten und sich nicht trauten zu widersprechen, so haben Sie vermutlich jedoch freiwillig im Sinne von „ohne Androhung von Gewalt oder einem empfindlichen Übel“ getan. Da Sie die Hündin zurückholen möchten, müsste geprüft werden, ob Sie den Kaufvertrag anfechten können, ein Rücktrittsrecht und damit einen Herausgabeanspruch haben. Ob eine strafbare Nötigung vorliegt, die Sie zur Anfechtung des Vertrages berechtigt, müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden. Auch der Vertrag müsste eingesehen werden. Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich daher an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht.

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