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Katze Larissa, Adoption über Shelta

von Hanna P.

Sehr geehrte Frau Fries, ich schreibe für meine Schwester, die gerade sehr im Stress ist - ich bin leider krank und Zuhause und habe mehr Zeit. Meine Schwester ist mitten im Adoptionsverfahren um das Kätzchen Larissa. Da die Tierhilfe extrem schwer telefonisch erreichbar ist, hoffe ich, dass Sie uns weiterhelfen können. Das Kätzchen sitzt in einer Tötungsstation in Portugal. Die Tierhilfe würde, um die Katze ausreisefertig zu machen, sie in eine Tierpension geben. Zu diesem Zweck soll meine Schwester einen Antrag auf eine Patenschaft ausfüllen, die 35 EUR im Monat kostet und mit einer Frist von vier Wochen gekündigt werden kann. Begründung: "Damit die Tierhilfe die Möglichkeit hat, neue Paten zu suchen und das Tier nicht wieder in die Tötung bzw. ins Tierheim muss." Ist das eine gängige Praxis? Läuft meine Schwester Gefahr, dass das Kätzchen an jemand anders vermittelt wird? Außerdem wird im Schutzvertrag eine "Vertragsstrafe von 1.500 EUR angekündigt, wenn gegen den Vertrag verstoßen wird." Ich habe über Shelta/H.H. adoptiert und mir erscheint diese Strafe etwas hoch - andererseits verstehe ich natürlich auch, dass Tierschützer, die sich mit viel Herzblut für arme Kreaturen einsetzen, sicher gehen möchten, dass es das Tier danach wirklich besser hat! Für Ihre Einschätzung wären wir sehr dankbar. Auch für Ihre Zeit! Herzliche Grüße aus Düsseldorf, Hanna P.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zu der Frage, ob das geschilderte Vorgehen (Antrag einer Patenschaft) gängige Praxis ist, kann ich leider keine Auskunft geben, da es unzählige Vereine gibt und damit auch viele verschiedene Vorgehensweisen. Die Gefahr einer Vermittlung an jemand anderen ist dann gegeben, wenn Ihre Schwester tatsächlich nur eine Patenschaft für das Kätzchen übernimmt, da damit letztlich nur die Zusage eines Geldbetrages abgegeben wird. Da Sie zwar schreiben, dass es einen Schutzvertrag gibt, aber leider nicht, ob dieser bereits unterzeichnet wurde, kann ich leider nicht bewerten, ob Ihre Schwester nun einen verbindlichen Anspruch auf das Kätzchen hat. Hinsichtlich der Vertragsstrafe ist zu sagen, dass dies tatsächlich gängige Praxis ist und auch, dass die Vereinbarung einer grundsätzlich möglich ist. Ob sie jedoch auch wirksam ist, hängt von der exakten Formulierung und der Höhe ab, so dass der Vertrag zunächst eingesehen werden müsste, um dies verbindlich bewerten zu können. So ist z.B. eine Vertragsstrafe, die auch bei einem unverschuldeten Verstoß des Käufers/Übernehmers eine Strafzahlung vorsieht unwirksam. Auch kann allein die Höhe der Strafe mit 1.500,00 EUR die Klauseln unwirksam werden lassen, da die Strafe nicht höher sein darf als der eigentliche Kaufpreis/die Schutzgebühr. Da bei AGBs keine so genannte „geltungserhaltende Reduktion“ möglich ist, kann der unwirksame Teil nicht einfach „umgedeutet“ und angepaßt werden, sondern macht die Klausel per se unwirksam.

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