zurück zur Übersicht Bruder verschenkt ohne Zustimmung Chihuahua 10.06.2015 von Jasmin S. Hallo Frau Fries, ich habe da folgende Situation: Ich habe meinen Hund für ein paar Wochen zum aufpassen bei meinem Bruder gelassen. Nun war er etwas Alkohol trinken und hat seiner Schwiegermutter meinen Hund geschenkt ohne meine Zustimmung oder Genehmigung. Leider aber mit Papieren von meinem Hund. Da ich vermute, dass die Schwiegermutter die Papiere nicht mehr hat, habe ich keine Beweise mehr. Gibt es für mich noch eine Möglichkeit meinen Hund wieder zu bekommen? Alle Versuche mit ihr zu reden sind fehlgeschlagen. Wäre sehr erfreut über eine Nachricht von Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Jasmin S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Bedauerlicherweise passiert es in der Praxis sehr häufig, dass Hautiere, die innerhalb der Familie oder unter Freunden zur Betreuung gegebene wurden, von der Betreuungsperson entweder nicht mehr herausgegeben oder an einen Dritten verkauft oder verschenkt werden. Leider ist die rechtliche Situation, ob und gegen wen Sie einen Herausgabeanspruch oder eventuell nur einen Schadensersatzanspruch gegen Ihren Bruder haben könnten, sehr kompliziert und nur bei Kenntnis des gesamten Sachverhalts zu bewerten. Ob Sie einen Herausgabeanspruch haben, hängt unter anderem davon ab, ob Sie –trotz der Übergabe an Ihren Bruder und dessen Weitergabe an dessen Schwiegermutter- nach wie vor Eigentümerin des Hundes sind. Sofern die Prüfung ergibt, dass Sie Eigentümerin sind, müssten Sie dies jedoch auch beweisen können, was in der Praxis in machen Fällen schwierig ist. Um die Rechtslage zu prüfen und insbesondere, ob die Schwiegermutter Ihres Bruders durch dessen Schenkung im Wege des gutgläubigen Erwerbs Eigentümerin geworden sein könnte, ist unter anderem zu prüfen, was genau Sie mit Ihrem Bruder hinsichtlich der vorübergehenden Pflege vereinbart haben, da hiervon z.B. abhängt, ob er nur ein so genannter Besitzdiener im Sinne von § 855 BGB war (was einen gutgläubigen Erwerb ausschließen könnte) oder ob er unmittelbarer Besitzer geworden ist (was wiederum einen gutgläubigen Erwerb möglich macht). Wichtig für die Beurteilung der weiteren wichtigen Frage, ob die Schwiegermutter Ihres Bruders gutgläubig war, ist, ob diese wußte, dass der Hund eigentlich Ihnen gehörte und Ihr Bruder diesen nur zur Pflege bei sich hatte und ob Sie dies beweisen könnten. Versuchen Sie nochmals eine gütliche Lösung mit der Schwiegermutter Ihres Bruders zu erreichen (z.B. Herausgabe gegen Erstattung der entstandenen Futterkosten o.ä.) und halten das Ergebnis zur Sicherheit schriftlich fest. Andernfalls könnten Sie sie schriftlich auffordern, den Hund innerhalb von einer Woche (benennen Sie ein konkretes Datum) an Sie herauszugeben und senden dieses Schreiben per Einschreiben. Sollte sich die Angelegenheit nicht klären lassen, sollten Sie sich über die konkreten Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenrisiko rechtlicher Schritte anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Bedauerlicherweise passiert es in der Praxis sehr häufig, dass Hautiere, die innerhalb der Familie oder unter Freunden zur Betreuung gegebene wurden, von der Betreuungsperson entweder nicht mehr herausgegeben oder an einen Dritten verkauft oder verschenkt werden. Leider ist die rechtliche Situation, ob und gegen wen Sie einen Herausgabeanspruch oder eventuell nur einen Schadensersatzanspruch gegen Ihren Bruder haben könnten, sehr kompliziert und nur bei Kenntnis des gesamten Sachverhalts zu bewerten. Ob Sie einen Herausgabeanspruch haben, hängt unter anderem davon ab, ob Sie –trotz der Übergabe an Ihren Bruder und dessen Weitergabe an dessen Schwiegermutter- nach wie vor Eigentümerin des Hundes sind. Sofern die Prüfung ergibt, dass Sie Eigentümerin sind, müssten Sie dies jedoch auch beweisen können, was in der Praxis in machen Fällen schwierig ist. Um die Rechtslage zu prüfen und insbesondere, ob die Schwiegermutter Ihres Bruders durch dessen Schenkung im Wege des gutgläubigen Erwerbs Eigentümerin geworden sein könnte, ist unter anderem zu prüfen, was genau Sie mit Ihrem Bruder hinsichtlich der vorübergehenden Pflege vereinbart haben, da hiervon z.B. abhängt, ob er nur ein so genannter Besitzdiener im Sinne von § 855 BGB war (was einen gutgläubigen Erwerb ausschließen könnte) oder ob er unmittelbarer Besitzer geworden ist (was wiederum einen gutgläubigen Erwerb möglich macht). Wichtig für die Beurteilung der weiteren wichtigen Frage, ob die Schwiegermutter Ihres Bruders gutgläubig war, ist, ob diese wußte, dass der Hund eigentlich Ihnen gehörte und Ihr Bruder diesen nur zur Pflege bei sich hatte und ob Sie dies beweisen könnten. Versuchen Sie nochmals eine gütliche Lösung mit der Schwiegermutter Ihres Bruders zu erreichen (z.B. Herausgabe gegen Erstattung der entstandenen Futterkosten o.ä.) und halten das Ergebnis zur Sicherheit schriftlich fest. Andernfalls könnten Sie sie schriftlich auffordern, den Hund innerhalb von einer Woche (benennen Sie ein konkretes Datum) an Sie herauszugeben und senden dieses Schreiben per Einschreiben. Sollte sich die Angelegenheit nicht klären lassen, sollten Sie sich über die konkreten Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenrisiko rechtlicher Schritte anwaltlich beraten lassen.