zurück zur Übersicht Rechtsstreit um meine zwei Katzen 29.06.2015 von Ulla S. Sehr geehrte Frau Fries, ich möchte mich heute gerne an Sie wenden, da ich mich in einem Rechtsstreit wegen meiner beiden Katzen befinde. Ich bin Eigentümerin einer Wohnung in einem Haus mit Gemeinschaftsgarten, in dem es weitere Eigentumswohnungen gibt. Seit mehreren Jahre habe ich eine Katze Paula, wegen der es nie Probleme gab. Paula ist Freigängerin und ist oft nur über Nacht drinnen. Nach dem Tod meiner Mutter habe ich ihre Katze Tiffi übernehmen müssen. Tiffi ist ca. 14 Jahre alt und geht nur ab und zu nach draußen, allerdings verbringt sie ihre Zeit an der frischen Luft, leider in Sichtweite der Nachbarn (liegt auf deren Stühlen und wurde bei Verunreinigungen beobachtet). Auch andere Katzen oder Hunde des Umfeldes können auf das Grundstück gelangen und dort für Verschmutzungen sorgen. Nun kam es zum Rechtsstreit, da meine Nachbarn fordern, dass ich meine Katzen nur in der Wohnung halten darf. Das erste Urteil ergab, dass ich im Recht bin und meine Katzen weiterhin rauslassen darf. Die anderen Eigentümer sind nun in Revision gegangen und das Gericht hat seine Rechtsauffassung dargelegt und relativ deutlich ausgeführt, dass es das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt für nicht zutreffend hält. Das Gericht will jetzt am 14.07.2015 eine Entscheidung verkünden. Es dürfte keine Überraschung sein, dass dann das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt aufgehoben wird. Nun bin ich verzweifelt, da ich meine Katzen nicht nur in der Wohnung halten kann. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich freue mich von Ihnen zu hören. Mit freundlichen Grüßen Ulla S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich kann Ihre Verzweiflung zwar verstehen, da Sie jedoch schreiben, dass Sie sich bereits in der 2. Instanz befinden und daher bereits einen Rechtsanwalt haben müssen, kann ich Ihnen leider keinen sinnvollen Ratschlag geben. Zum einen müsste dafür der gesamte Prozeßstoff bekannt sein und zum anderen wird die letzte mündliche Verhandlung bereits geschlossen sein, so dass ohnehin nichts mehr vorgetragen werden könnte. Ich bedaure Ihnen an dieser Stelle nicht helfen zu können.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich kann Ihre Verzweiflung zwar verstehen, da Sie jedoch schreiben, dass Sie sich bereits in der 2. Instanz befinden und daher bereits einen Rechtsanwalt haben müssen, kann ich Ihnen leider keinen sinnvollen Ratschlag geben. Zum einen müsste dafür der gesamte Prozeßstoff bekannt sein und zum anderen wird die letzte mündliche Verhandlung bereits geschlossen sein, so dass ohnehin nichts mehr vorgetragen werden könnte. Ich bedaure Ihnen an dieser Stelle nicht helfen zu können.