zurück zur Übersicht Ein Hund hat meinen gebissen, diese ist schwer verletzt 30.06.2015 von Rosita M. Hallo, mein Hund wurde gebissen von einem anderen Hund. Mein Hund ist sehr schwer verletzt und liegt nun seit 11 Tagen auf der Intensivstation. Der Fall wurde gemelded vom Halter und ich habe bereits eine Anzeige (Polzei)gemacht und die Schadensanzeige an die Versicherung gesendet. Die ersten Abschlagzahlungen werden fällig, 2.500 Euro. Von der Versicherung habe ich noch keine Nachrich wegen Kostenübernahme ect. bekommen. Wie ist es üblicherweise? soll ich in Vorkasse gehen oder die Versicherung anschreiben? Bis jetzt habe ich noch keine Reaktion der Versicherung erhalten. Die Kosten werden sicherlich sehr hoch werden. Soll ich besser einen Anwalt einschalten? Bei der Gewohnheit der Gerichte auf Vergleiche hinzuarbeiten müsste ich den dann wohl selber zahlen. Beste Dank für eine Auskunft. Rosita M. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie die Tierklinik beauftragt haben, sind Sie Vertragspartnerin und Kostenschuldnerin der entstehenden Gebühren, unabhängig davon, ob Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den anderen Hundehalter haben bzw. ob dessen Versicherung die Kosten ganz oder teilweise übernimmt. Sie könnten der Tierklinik die Sachlage schildern und um einen Zahlungsaufschub bitten, damit Sie die Versicherung nochmals anschreiben und zur kurzfristigen Zahlung auffordern können. Vielleicht läßt die Klinik sich hierauf kulanterweise ein. Sollte die Versicherung sich weigern die Kosten zu übernehmen oder nur zu einem sehr geringen Teil, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht wenden, um die Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenriskio weiterer Schritte gegen den anderen Hundehalter prüfen zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie die Tierklinik beauftragt haben, sind Sie Vertragspartnerin und Kostenschuldnerin der entstehenden Gebühren, unabhängig davon, ob Sie einen Schadensersatzanspruch gegen den anderen Hundehalter haben bzw. ob dessen Versicherung die Kosten ganz oder teilweise übernimmt. Sie könnten der Tierklinik die Sachlage schildern und um einen Zahlungsaufschub bitten, damit Sie die Versicherung nochmals anschreiben und zur kurzfristigen Zahlung auffordern können. Vielleicht läßt die Klinik sich hierauf kulanterweise ein. Sollte die Versicherung sich weigern die Kosten zu übernehmen oder nur zu einem sehr geringen Teil, sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht wenden, um die Erfolgsaussichten und das entsprechende Kostenriskio weiterer Schritte gegen den anderen Hundehalter prüfen zu lassen.