zurück zur Übersicht Klärung um den Besitzeranspruch eines Hundes 02.07.2015 von Patrick S. Es geht um meine Hündin Ella, die die letzten vier Jahre bei mir war und auch auf meinen Namen bei TASSO registriert ist. Leider habe ich aber keine Chipnummer. Diese hat meine Nachbarin, bei der meine Hündin mal kurzfristig in Pflege war. Auch ihr Impfbuch ist noch in Besitz meiner Nachbarin. Sie hat mir nun die Hündin weggenommen mit der Begründung, sie sei die rechtmäßige Besitzerin. Meine Frage an Sie nun: Was kann ich dagegen tun? Es ist ja unter anderem auch seltsam, dass sie nach vier Jahren, in denen der Hund bei mir war, nun auf einmal diesen für sich beansprucht. Zudem hatte sie damals behauptet, sie hätte das Impfbuch nicht mehr. Zudem, wie kommt sie an ihre Chipnummer? Im Voraus schon mal vielen Dank für ihre Antwort. Patrick Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht es sehr häufig, dass es zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von Pflegetieren kommt. Ob der ursprüngliche Eigentümer einen Herausgabeanspruch hat, hängt davon ab, ob er sein Eigentum - trotz der Übergabe des Tieres und meist auch des Impfausweises - beweisen kann, da die Pflegepersonen in der Regel behaupten, das Tier sei ihnen geschenkt worden. Da es sich bei der Prüfung und Klärung von Eigentumsrecht um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt, ist dies nur nach Kenntnis aller Einzelheiten und der Prüfung möglicher Beweismittel (schriftliche Vereinbarung, SMS, WhatsApp etc.) möglich. Anders ist allerdings, wenn die Pflegeperson die Rückgabe von der (vereinbarten) Zahlung abhängig macht. Hier geht es dann nicht um die Eigentumsfrage, sondern um die Zulässigkeit eines solchen Zurückbehaltungsrechts bzw. ob die Höhe des geforderten Betrages angemessen ist. Sie könnten die Dame daher per Brief auffordern, Ihnen die Hündin innerhalb von einer Woche herauszugeben. Sofern sie sich weigert, sollten Sie sich bei weiterem Bedarf anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht es sehr häufig, dass es zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von Pflegetieren kommt. Ob der ursprüngliche Eigentümer einen Herausgabeanspruch hat, hängt davon ab, ob er sein Eigentum - trotz der Übergabe des Tieres und meist auch des Impfausweises - beweisen kann, da die Pflegepersonen in der Regel behaupten, das Tier sei ihnen geschenkt worden. Da es sich bei der Prüfung und Klärung von Eigentumsrecht um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt, ist dies nur nach Kenntnis aller Einzelheiten und der Prüfung möglicher Beweismittel (schriftliche Vereinbarung, SMS, WhatsApp etc.) möglich. Anders ist allerdings, wenn die Pflegeperson die Rückgabe von der (vereinbarten) Zahlung abhängig macht. Hier geht es dann nicht um die Eigentumsfrage, sondern um die Zulässigkeit eines solchen Zurückbehaltungsrechts bzw. ob die Höhe des geforderten Betrages angemessen ist. Sie könnten die Dame daher per Brief auffordern, Ihnen die Hündin innerhalb von einer Woche herauszugeben. Sofern sie sich weigert, sollten Sie sich bei weiterem Bedarf anwaltlich beraten lassen.