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Verkehrsberuhigung

von Gloria Q.

Sehr geehrte Frau Fries, wir wohnen in einer Straße mit "Zone 30" Tempobegrenzung, die leider kaum einer einhält, trotz von der Stadt aufgestellter "Bottiche" zur Verkehrsberuhigung. Leider sind hier in den letzten Jahren schon etliche Katzen überfahren worden. Jetzt die Frage: Gibt es ein Gesetz oder Urteil, wonach man die Stadt bewegen könnte (auch im Hinblick auf Tierschutz), z. B. zusätzliche Bodenschwellen zur Geschwindigkeitsverringerung der Fahrzeuge zu installieren? Mit Dank im Voraus und herzlichen Grüßen Gloria Q.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider haben Sie weder einen Anspruch auf Einrichtung einer Tempo 30 Zone, noch auf die individuelle Ausgestaltung der Zone durch so genannte „bauliche Maßnahmen“. Dies liegt im Ermessen der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Die Regelungen hierzu finden sich in § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie der entsprechenden Norm aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO). Auch wenn der Aspekt des Tierschutzes nachvollziehbar ist und als Staatsziel im Artikel 20a GG verankert ist, wird dies bei der Verkehrsplanung (mit großer Wahrscheinlichkeit) nicht berücksichtigt werden, da Tempo 30 Zonen laut Randzahl 38 der VwV-StVO „vorrangig dem Schutz der Wohnbevölkerung sowie der Fußgänger und Fahrradfahrer“ dienen. Zu den baulichen Maßnahmen, wie z.B. Blumenkübel oder eben die gewünschten Bodenschwellen, besagt Randzahl 40 der VwV-StVO folgendes: „Werden bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdämpfung vorgenommen, darf von ihnen keine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, keine Lärmbelästigung für die Anwohner und keine Erschwerung für den Buslinienverkehr ausgehen.“ Sofern in Ihrer Straße Bodenschwellen nicht bereits aufgrund der Behinderung der Busse ausscheiden, könnten Sie sich z.B. mit vielen Anwohnern zusammenschließen und eine Unterschriftenliste bei der Stadt einreichen. Zur Begründung der Notwendigkeit der Bodenschwellen sollte aus oben genannten Gründen nicht vorrangig mit dem Tierschutz argumentiert werden. Sie könnten auch versuchen bei der Polizei die Lage zu schildern, um zu erreichen, dass dort (vermehrt) Geschwindigkeitskontrollen vorgenommen werden.

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