zurück zur Übersicht Hund von Pfegestelle einfach weitervermittelt (Unterschlagung) 06.07.2015 von Lisa S. Hallo liebes Tasso Team! Ich habe meinen Hund Romeo letztes Jahr für die Zeit meines Umzuges auf eine Pflegestelle gegeben. Die Pflegestelle war bei der Frau, die ihn mir damals vermittelt hat. Die Dame hatte mir selbst nach mehrmaligem Auffordern keine Vertragsunterlagen zurückgeschickt. Abgesprochen war, dass, wenn ich eine Wohnung oder eine vorübergehende Bleibe für mich und Romeo habe, ich ihn wieder abhole. Nachdem Romeo 24 h bei denen war, haben diese Leute mich aufs übelste beschimpft und mich mit dem letzten Satz "Wie kommst du darauf, dass du Romeo jemals wieder bekommst?" blockiert. Nach einigen Tagen haben Sie meinen Hund Romeo wohl weiterverkauft. Das war von Anfang an ihr Ziel und wir wissen nicht mehr weiter. Wir haben weder Wohnort noch eine Telefonnummer von den Leuten, da Romeo von unserer damaligen Vorkontrolle bei uns abgeholt wurde. Wir möchte unseren Hund endlich wieder haben und wissen, wo er ist. Romeo ist gechippt, allerdings habe ich den Impfpass auch nicht mehr, da ich den mitgegeben habe, weil er in der Zeit geimpft werden musste. Ich kann Ihnen nur sagen, dass Romeo ein angeblicher Malinois Mix, aus Griechenland stammend, ist und ca. die Größe eines Schäferhundes hat. Romeo ist beige mit dunklerer Maske (wie bei einem Husky) und ist im Dezember 2013 geboren. Laut Aussagen einer Dame bei Facebook, die mir auch nicht weiter helfen wollte, ist Romeo in Kaiserslautern. Ich denke, das stimmt. Aber Kaiserslautern ist groß. :-( Unter anderem haben die Personen, die ihn einfach weiter vermittelt haben, uns beschimpft und Lügen über uns verbreitet, Romeo soll bei uns misshandelt worden und unterernährt sein. Wir haben etliche Zeugen, dass es nicht so ist. Bitte helfen Sie uns! Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht es sehr häufig, dass es zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von Pflegetieren kommt. Erschwerend kommt hinzu, dass zwischen Freunden und Bekannten nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind. Ob der ursprüngliche Eigentümer einen Herausgabeanspruch hat, hängt davon ab, ob er sein Eigentum -trotz der Übergabe des Tieres und meist auch des Impfausweises- beweisen kann, da die Pflegepersonen in der Regel behaupten, das Tier sei ihnen geschenkt worden. Da es sich bei der Prüfung und Klärung von Eigentumsrecht um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt, ist dies nur nach Kenntnis aller Einzelheiten und der Prüfung möglicherweise vorhandener Beweismittel (schriftliche Vereinbarung, SMS, WhatsApp etc.) möglich. In Ihrem Fall kommt erschwerend hinzu, dass der Hund wohl bei Dritten ist. Daher wäre es möglich, dass die derzeitigen Besitzer je nach Einzelheiten, gutgläubig Eigentum erworben haben könnten. Falls es sich jedoch nur um eine Pflegestelle handelt, hätte wohl kein Eigentumsübergang stattgefunden. Sie könnten die Dame, der Sie Ihren Hund zur vorübergehenden Pflege anvertraut haben, daher per Brief auffordern, Ihnen den Hund innerhalb von einer Woche herauszugeben, notfalls die Daten der neuen Besitzer zu nennen. Sofern sie sich weigert, sollten Sie sich bei weiterem Bedarf anwaltlich beraten lassen, ob ein Herausgabeanspruch erfolgreich geltend gemacht werden kann oder ob -unter Umständen- nur ein Schadensersatzanspruch wegen des Weiterverkaufs des Hundes gegeben ist.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider geschieht es sehr häufig, dass es zu Streitigkeiten bei der Rückgabe von Pflegetieren kommt. Erschwerend kommt hinzu, dass zwischen Freunden und Bekannten nur mündliche ungenaue Absprachen bestehen, die im Streitfall nicht oder nur selten zu beweisen sind. Ob der ursprüngliche Eigentümer einen Herausgabeanspruch hat, hängt davon ab, ob er sein Eigentum -trotz der Übergabe des Tieres und meist auch des Impfausweises- beweisen kann, da die Pflegepersonen in der Regel behaupten, das Tier sei ihnen geschenkt worden. Da es sich bei der Prüfung und Klärung von Eigentumsrecht um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet handelt, ist dies nur nach Kenntnis aller Einzelheiten und der Prüfung möglicherweise vorhandener Beweismittel (schriftliche Vereinbarung, SMS, WhatsApp etc.) möglich. In Ihrem Fall kommt erschwerend hinzu, dass der Hund wohl bei Dritten ist. Daher wäre es möglich, dass die derzeitigen Besitzer je nach Einzelheiten, gutgläubig Eigentum erworben haben könnten. Falls es sich jedoch nur um eine Pflegestelle handelt, hätte wohl kein Eigentumsübergang stattgefunden. Sie könnten die Dame, der Sie Ihren Hund zur vorübergehenden Pflege anvertraut haben, daher per Brief auffordern, Ihnen den Hund innerhalb von einer Woche herauszugeben, notfalls die Daten der neuen Besitzer zu nennen. Sofern sie sich weigert, sollten Sie sich bei weiterem Bedarf anwaltlich beraten lassen, ob ein Herausgabeanspruch erfolgreich geltend gemacht werden kann oder ob -unter Umständen- nur ein Schadensersatzanspruch wegen des Weiterverkaufs des Hundes gegeben ist.