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Hundewelpe aus Sardinien

von Mona R.

Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe gestern einen Welpen aus Sardinien mitgebracht. Heute war das Vetrinärmt bei mir in der Wohnung und sagte, der Hund muss in Karantäne, 6 Wochen. Weil sie noch nicht Tollwut geimpft ist. Ich bin völlig verzweifelt. Ich weiß nicht, was die mit meinem Hund machen in dieser Zeit und ob ich sie zurückkriege ... Vielleicht können Sie mir helfen, sie sind meine letzte Chance. Mit freundlichen Grüßen Mona R.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn ich Ihre Verzweiflung verstehe und Sie wahrscheinlich mit den besten Absichten gehandelt haben, haben Sie leider rechtswidrig gehandelt, sofern Ihre Hündin tatsächlich nicht gegen Tollwut geimpft ist. Um dem mitgebrachten Welpen die Zeit in Quarantäne zu ersparen und aufgrund der beträchtlichen Kosten, die dies für den neuen Hundehalter bedeuten können, sollte man sich VOR der Einreise über die Bestimmungen informieren. Allgemein gelten seit dem 29.12.2014 bei der Einfuhr von Hunden nach Deutschland die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013. Danach muss ein Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und es muss ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, in dem eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen ist. Da eine Tollwutimpfung erst ab der 12. Lebenswoche möglich ist und ein wirksamer Impfschutz erst 21 Tage nach erfolgter Impfung besteht, dürfen Welpen frühestens im Alter von 15 Wochen und nur mit einem wirksamen nachgewiesenen Impfschutz nach Deutschland eingeführt werden. Speziell für Hunde aus Italien gilt, dass diese gemäß des italienischen Landesgesetzes gechippt sein und in einem zentralen Register, dem „anagrafa canina“, auf einen italienischen Staatsbürger registriert sein müssen. Hunde ohne Chip gehören der jeweiligen Kommune. Da die Anordnung des Veterinäramtes einen Verwaltungsakt darstellt, der sehr wahrscheinlich für sofort vollziehbar erklärt wurde, stehen Ihnen theoretisch verschiedene Rechtsbehelfe zur Verfügung (Widerspruch, Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung bzw. auf Wiederherstellung der sofortigen Vollziehung etc.). Ob diese Rechtsbehelfe jedoch überhaupt Aussicht auf Erfolg haben, kann an dieser Stelle nicht bewertet werden. Hierzu müssen sowohl alle Einzelheiten bekannt sein, so z. B. ob Sie den Welpen für sich privat miteingeführt haben oder für eine Tierschutzorganisation, die regelmäßig Hunde aus Sardinien einführt, wie es zu dem Besuch des Veterinäramtes kam, etc., als auch der Bescheid vorliegen und geprüft werden.

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