zurück zur Übersicht Ex hat Hund 18.07.2015 von Cristina Ioana M. Hallo allerseits, tut mir leid, wenn ich störe, ich hätte da ein Anliegen. Meinem Mann wurde sein Hund seit über zwei Monate entwendet, von seiner Ex. Er besitzt alle Unterlagen, die mit dem Hund zu tun haben. Sie ist bis auf den Pass nirgendwo eingetragen, da dort dies nur wegen möglicher Vermisstenanzeige als Kontakt ... Mein Mann zahlt die Steuern für den Hund, hat alle Arztrechnungen. Wir waren bei der Polizei, Gericht, alles nichts genützt. Sind Hinweisen nachgegangen, wo der Hund sein kann bzw. sie. Sie ist auch irgendwo weggezogen und keiner weiß wo. Ich weiß so langsam nicht mehr weiter und das Einzige, was bleibt, ist nur noch ein Rechtsanwalt, wurde uns gesagt. Aber wir sind keine schlechten Menschen. Es muss ja nicht unbedingt dadurch gelöst werden, und es bleibt anscheinend nichts anderes übrig, als diesen Weg zu gehen. Wir wissen aber, dass der Hund dort keinen Auslauf hat, vor allem auch wegen ihre Dienstzeiten, und dass sie auch in einer Stadt wohnen soll. Können Sie uns da weiterhelfen? Was können wir sonst noch tun? Welche Rechte haben wir überhaupt? Ich bedanke mich ganz herzlich. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Ihr Mann einen Herausgabeanspruch gegen seine Ex-Frau/-Freundin hat und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt werden. Da diese Prüfung jedoch kompliziert ist, muss der gesamte Sachverhalt bekannt sein. Wichtig zu wissen wäre, ob die beiden verheiratet waren, den Hund gemeinsam angeschafft haben, wie genau die Dame vor zwei Monaten in den Besitz des Hundes gekommen ist, ob es Absprachen über den Verbleib des Hundes gibt, etc. Da Sie schreiben, dass bereits erfolglos ein Gericht eingeschaltet wurde, müssten auch die Einzelheiten und das konkrete Ergebnis dieses Prozesses bekannt sein, da unter Umständen, gar kein weiteres Gerichtsverfahren mehr möglich wäre. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an eine/n Rechtsanwalt/in für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Um zu prüfen, ob Ihr Mann einen Herausgabeanspruch gegen seine Ex-Frau/-Freundin hat und ob dieser erfolgreich durchgesetzt werden könnte, muss zunächst die Eigentumslage geklärt werden. Da diese Prüfung jedoch kompliziert ist, muss der gesamte Sachverhalt bekannt sein. Wichtig zu wissen wäre, ob die beiden verheiratet waren, den Hund gemeinsam angeschafft haben, wie genau die Dame vor zwei Monaten in den Besitz des Hundes gekommen ist, ob es Absprachen über den Verbleib des Hundes gibt, etc. Da Sie schreiben, dass bereits erfolglos ein Gericht eingeschaltet wurde, müssten auch die Einzelheiten und das konkrete Ergebnis dieses Prozesses bekannt sein, da unter Umständen, gar kein weiteres Gerichtsverfahren mehr möglich wäre. Wenden Sie sich daher bei weiterem Bedarf an eine/n Rechtsanwalt/in für Tierrecht.