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Transportkosten zum Tierheim

von Anja B.

Hallo, die Stadt Goslar hat vor einiger Zeit meinen Kater im hiesigen evangelischen Kindergarten eingefangen und ins Tierheim transportiert. Ausgelöst wurde die Aktion durch den Kindergarten. Nun stellt die Stadt Goslar mir Facharbeiterstunden und Transportkosten in Rechnung. Ich habe aber weder das Tier vermisst (Freigänger mit üblicher Abwesenheit bis zu zwei Tagen), noch ist es m. E. entlaufen, noch habe ich das Einfangen und den Transport beauftragt. Muss ich hier wirklich die Kosten tragen? Und warum gibt das Tierheim überhaupt Auskunft über den Halter? In meinen Augen hätte der Kater von den Mitarbeitern des Kindergartens einfach weggeschickt bzw. verjagt werden können.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn Sie den „Rettungseinsatz“, also den Transport, nicht persönlich in Auftrag gegeben haben, so sind Sie als Halter des Tieres dafür verantwortlich, für Schäden oder andere, durch das Tier entstandene Kosten, aufzukommen. Die Stadt wiederum ist gesetzlich für die Aufnahme und die Versorgung von Fundtieren zuständig. Ob Sie Ihren Kater tatsächlich vermisst haben oder nicht, ist dafür nicht entscheidend, sondern, dass jemand es als Fundtier gemeldet hat. Da eine Stadt bzw. Gemeinde aber nur dann Gebühren erheben darf, wenn sie dazu durch ein Gesetz, eine Verordnung oder eine Satzung berechtigt ist, muss in dem Bescheid eine entsprechende Anspruchsgrundlage genannt sein. Des Weiteren muss eine Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids beigefügt sein, aus der Sie entnehmen können, wie und innerhalb welcher Frist, Sie gegen den Bescheid vorgehen könnten. Um zu prüfen, ob der Bescheid rechtmäßig ist, also ob die Stadt überhaupt Gebühren erheben darf und wenn ja, ob die Höhe der Gebühr rechtmäßig ist, müsste dieser vorliegen. Sollten Sie gegen den Bescheid vorgehen wollen, unabhängig davon, ob Sie dies selbst machen oder einen Anwalt beauftragen wollen, muss dies unbedingt (!) in der genannten Frist geschehen, da der Bescheid nach Fristablauf rechtskräftig wird (unabhängig davon, ob er inhaltlich richtig ist oder nicht) und nicht mehr angegriffen werden kann.

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