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Hundehaltung

von Bianca K.

Guten Morgen, ich habe in meiner Nachbarschaft einen "fiesen" Hundehalter, um es sanft auszudrücken. Es handelt sich um ein Dogo Canario, es ist ja eine große Rasse, der Hund hat ein Halsband um, was ihm Stromstöße oder ähnliches gibt, wenn er eine bestimmte Linie auf knapp einen Meter zu nahe kommt. Man spürt Schorf oder ähnliches unter dem Halsband. Dieser Hund ist ca. knapp über ein Jahr, er hat einen sehr kleinen Zwinger, in dem lange auch keine Hütte drin war, bis ich einmal mit dem Tierschutzverein gedroht hatte, da er sich nirgends schützen könnte bei Regen und Schnee. Zwei Tage später wurde eine Hütte angebaut. Bis vor einigen Wochen durfte der Hund auf dem Gelände laufen, und er sah auch schon fülliger aus vor einigen Monaten, nun sitzt dieser große liebe Hund in den kleinen Zwinger. Der Zwinger wird nicht ordnungsgemäß sauber gehalten, Wasser hat der Hund auch nicht regelmäßig drin, und das bei Sommertagen. Bruno, so heißt er, jault voller Verzweiflung, er will da raus aus den kleinen Käfig. Mir zerreißt das Herz, wenn ich ihn jaulen höre, mir kommen die Tränen, das hat der junge Hund nicht verdient, kein Tier verdient so was, so eingefercht zu werden. Dieser fiese Besitzer hatte auch mal einen Labrador, der war auch ständig eingesperrt, mittlerweile ist sie verstorben vor ein bis zwei Jahren. Was kann man tun, um diesen tollen Hund von seinem Besitz zu holen, er hat doch noch so viele Jahre vor sich? Bitte helft mir, diesem Hund ein besseres Leben zu schenken. MfG Bianca K.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Sie haben Recht, dass die geschilderte Bedingungen keine artgerechte Hundehaltung darstellen. Die Halter verstößt nach Ihrer Schilderung gegen die Tierschutz-Hundeverordnung, in der die Bedingungen für die verschiedenen Haltungsformen im Einzelnen geregelt sind. In § 6 ist die Zwingerhaltung geregelt. Bei einer Widerristhöhe bis 50 cm z.B. muss die Bodenfläche mindestens 6 qm betragen. Diese Verordnung finden Sie in der Rubrik „Wichtige Gesetze“. Da Sie schreiben, dass der Hund ein Stromhalsband trägt, könnte zusätzlich ein Verstoß gegen §§ 3 Nr. 11, 18 Tierschutzgesetz vorliegen, da es laut § 3 verboten ist, „ein Gerät zu verwenden, das durch direkte Stromeinwirkung das artgemäße Verhalten eines Tieres, insbesondere seine Bewegung, erheblich einschränkt oder es zur Bewegung zwingt und dem Tier dadurch nicht unerhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt, soweit dies nicht nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften zulässig ist“. Zwar hat Ihre Drohung mit dem Tierschutz etwas bewirkt, jedoch ist dies offensichtlich nicht ausreichend gewesen. Da Sie schreiben, dass der vorherige Hund auch schon nicht artgerecht gehalten wurde, muss durch das zuständige Veterinäramt sichergestellt werden, dass der Halter sich grundsätzlich an die Vorschriften hält, da sonst, selbst wenn Bruno gerettet werden würde, alle nachfolgenden Hunde das gleiche Schicksal erleiden werden. Wenden Sie sich daher schriftlich an das zuständige Ordnungsamt und/oder das Veterinäramt und schildern dort die Situation. Wenn möglich fügen Sie Beweisfotos bei und benennen zur Verfügung stehende Zeugen mit Namen und Anschrift. Bei Bedarf bitten Sie zudem darum, Ihre Anzeige vertraulich zu behandeln.

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