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Hund 3 Jahre vermisst, jetzt in Motorad gelaufen

von Tanja G.

Meine Eltern haben vor 3 Jahren einen Sheltie bei einem Züchter gekauft. War kein Welpe mehr. Der Hund war sehr ängstlich und scheu...meine Eltern wollten es versuchen. Nach 10 Tagen lief er beim Öffnen der Haustür weg. Wir haben ihn wochenlang gesucht mit Helfern, aber ohne Erfolg.Meine Eltern wollten den Hund an den Züchter zurück geben, nach dessen Auffinden. War bereits abgeklärt mit dem Züchter.Am Sonntag, 2.8.15 meldete sich die Polizei bei meiner Mutter, dass ihr entlaufener Hund in einen Motorradfahrer gelaufen sei. Der Hund sei verletzt und müsse in die Tierklinik. Dem Motorradfahrer sei nichts passiert. Sie müsse jetzt für alle anfallenden Kosten in der Tierklinik zahlen. Der Hund war bei der Polizei und bei Tasso als vermisst gemeldet. Beim Amt war er noch nicht gemeldet gewesen...es wurden noch keine Steuern für den Hund gezahlt. Ein halbes Jahr nachdem der Hund entlaufen war, holten sie meine Eltern einen neuen Hund. ..diesmal einen Welpen. Ich hoffe sie können uns weiterhelfen bezüglich der Kosten und was ist, wenn der Motorradfahrer jetzt doch plötzlich irgendwelche Folgeerkrankungen hat? Im voraus vielen Dank für Ihre Mühe mfg Tanja G.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider gibt es keinen festen Zeitraum, nachdem man als Halter eines vermissten Tieres nicht mehr für die durch das Tier verursachten Schäden aufkommen muss. Die Pflicht zur Haftung endet bei verschwundenen Hunden und Katzen erst “wenn deren Rückkehr nicht mehr wahrscheinlich ist“. Wann das im Einzelfall ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, da eine Gesamtschau aller Umstände des Einzelfalles notwendig ist, wobei meines Erachtens nach drei Jahren, eine Rückkehr nicht mehr wahrscheinlich sein dürfte. Eine bestehende Tierhalterhaftpflicht sollte daher nicht vorschnell gekündigt werden. Erkundigen Sie sich bei dem Anbieter Ihrer Hundehalterhaftpflichtversicherung, wie solche Fälle gehandhabt werden. Da ich annehme, dass der Hund nicht die letzten 3 Jahre wild, sondern bei neuen Besitzern gelebt hat, wäre zu prüfen, ob diese verpflichtet sind die Kosten zu tragen und -sofern Ihre Eltern dies wollen- wäre auch eine Rückforderung des Hundes zu prüfen. Hinsichtlich der Haftung für die Schäden des Motorradfahrers gilt dies erst Recht, da gemäß § 833 BGB nicht der Eigentümer, sondern der Halter des Hundes zum Ersatz des Schadens und des Schmerzensgeldes verpflichtet ist. Halter in diesem Sinne sind die neuen Besitzer unproblematisch. Bei weiterem Beratungsbedarf bzw. spätestens falls Haftungsansprüche des Motorradfahrers an Ihre Eltern gestellt werden, sollten diese sich umgehend an einen Rechtsanwalt/in für Tierrecht wenden.

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