zurück zur Übersicht Chip 19.08.2015 von Ulrike F. Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind ein Tierschutzverein, der sich um freilebende und ausgesetzte Tiere kümmert. Wir haben ein Tier an einer Futterstelle gefunden, das einen Chip hat. Über den Herrsteller des Chips haben wir Dr. S. ermitteln können. Dieser behauptete, dass sein PC keine Daten darüber gespeichert hat. Meine Frage lautet. Warum werden Tiere gechippt, wenn diese NICHT registriert werden müssen. Normalerweise müsste der Tierarzt dafür Sorge tragen, dass das Tier registriert wird. Wie sieht diese rechtliche Angelegenheit aus? Meiner Meinung nach bekommt der Arzt dafür Geld. Es gibt ja auch Fälle, wo Tiere ausgesetzt werden, so wie vielleicht in unserem Fall. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühen. MfG U. F. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der geschilderte Fall zeigt deutlich, dass das Chippen allein nicht ausreicht. Es gibt viele Gründe, warum Tiere zwar gechippt, aber nicht auch registriert sind. Viele Tierhalter nehmen aber z.B. irrig an, dass auf dem Chip ihre Daten gespeichert wären und daher eine Registrierung nicht notwendig sei, andere wiederum vergessen die Registrierung schlicht oder nehmen an, dass dies kostenpflichtig sei, etc. Der Tierarzt ist jedenfalls weder gesetzlich noch aufgrund des Setzens des Chips verpflichtet, die Registrierung vorzunehmen. Hinzu kommt, dass er datenschutzrechtliche Bestimmungen über die Patientenbesitzer beachten muss. Sowohl die Gebühr für das Implantieren des Chips als auch für das Auslesen des Chips ist in der Gebührenordnung für Tierärzte in Nr. 505 c, d des Gebührenverzeichnisses geregelt. Da dort jedoch keine Regelung zu dem Registrierungsprozess enthalten ist, wird der Tierarzt eben nicht für das Registrieren bezahlt. Je nach Stadt bzw. Bundesland sind jedoch die Halter von Hunden oder Katzen gesetzlich verpflichtet, den Hund bzw. die Katze zu chippen und zu registrieren. Ganz aktuelles Beispiel ist die Stadt Darmstadt, die in der neuen Satzung eben diese beiden Pflichten für Halter von Freigängerkatzen statuiert hat.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Der geschilderte Fall zeigt deutlich, dass das Chippen allein nicht ausreicht. Es gibt viele Gründe, warum Tiere zwar gechippt, aber nicht auch registriert sind. Viele Tierhalter nehmen aber z.B. irrig an, dass auf dem Chip ihre Daten gespeichert wären und daher eine Registrierung nicht notwendig sei, andere wiederum vergessen die Registrierung schlicht oder nehmen an, dass dies kostenpflichtig sei, etc. Der Tierarzt ist jedenfalls weder gesetzlich noch aufgrund des Setzens des Chips verpflichtet, die Registrierung vorzunehmen. Hinzu kommt, dass er datenschutzrechtliche Bestimmungen über die Patientenbesitzer beachten muss. Sowohl die Gebühr für das Implantieren des Chips als auch für das Auslesen des Chips ist in der Gebührenordnung für Tierärzte in Nr. 505 c, d des Gebührenverzeichnisses geregelt. Da dort jedoch keine Regelung zu dem Registrierungsprozess enthalten ist, wird der Tierarzt eben nicht für das Registrieren bezahlt. Je nach Stadt bzw. Bundesland sind jedoch die Halter von Hunden oder Katzen gesetzlich verpflichtet, den Hund bzw. die Katze zu chippen und zu registrieren. Ganz aktuelles Beispiel ist die Stadt Darmstadt, die in der neuen Satzung eben diese beiden Pflichten für Halter von Freigängerkatzen statuiert hat.