zurück zur Übersicht Hündin wieder zurückholen 20.08.2015 von Carina S. Ich habe folgendes Anliegen und hoffe, Sie können mir da helfen. Meine Mutter hat ihre Hündin Lissy an einer Person hergeben, mit der sie Kontakt hatte, bis die Frau dann meiner Mutter Sachen unterstellt hat, was nicht stimmt. Jetzt möchte meine Mutter Lissy wieder zurück zu sich holen. Meine Frage: Kann meine Mutter Lissy einfach wieder so zurückholen? Es wurde kein Vertrag abgeschlossen. Lissy ist auch bei TASSO gemeldet. Würde mich über einen Antwort sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung zu knapp um eine Einschätzung abzugeben. Entscheidend für die Frage, ob Ihre Mutter einen Herausgabeanspruch gegen die derzeitige Besitzerin der Hündin ist, ob Ihre Mutter nach wie vor Eigentümerin der Hündin ist oder ob durch die Übergabe an die derzeitige Besitzerin auch das Eigentum an diese übertragen wurde, z.B. durch eine Schenkung. Da kein Vertrag abgeschlossen wurde, müssten die Einzelheiten geprüft werden, also ob und welche Absprachen es gab, ob diese nachweisbar sind (über SMS, WhatsApp, E-Mail, Zeugen,) etc. Allein die Tatsache der Registrierung hilft bei der rechtlichen Prüfung nicht weiter. Bei weiterem Beratungsbedarf sollte Ihre Mutter sich daher an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vor Ort wenden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung zu knapp um eine Einschätzung abzugeben. Entscheidend für die Frage, ob Ihre Mutter einen Herausgabeanspruch gegen die derzeitige Besitzerin der Hündin ist, ob Ihre Mutter nach wie vor Eigentümerin der Hündin ist oder ob durch die Übergabe an die derzeitige Besitzerin auch das Eigentum an diese übertragen wurde, z.B. durch eine Schenkung. Da kein Vertrag abgeschlossen wurde, müssten die Einzelheiten geprüft werden, also ob und welche Absprachen es gab, ob diese nachweisbar sind (über SMS, WhatsApp, E-Mail, Zeugen,) etc. Allein die Tatsache der Registrierung hilft bei der rechtlichen Prüfung nicht weiter. Bei weiterem Beratungsbedarf sollte Ihre Mutter sich daher an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin vor Ort wenden.