zurück zur Übersicht Eigentumsverhältnis 21.08.2015 von Roswitha S. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine streunenden Kater (er hat den Namen Schnorri bekommen) seit über einem Jahr jeden Tag mehrmals gefüttert und etwas gezähmt, war total verschüchtert als er das erste Mal kam. Jetzt hat meine Nachbarin meinen geliebten Schnorri einfach an jemanden in der Nachbarschaft vermittelt, ohne vorher mit mir darüber zu sprechen, sprich also hinter meinem Rücken. Ich hätte ihn nie weggegeben, da er ein Freigänger ist und jetzt zwei Wochen eingesperrrt wird. Habe Sie auch aufgefordert gestern Abend es rückgängig zu machen. Antwort von ihr war, ich hätte ja genug Katzen (zwei Stück), sie selber hält sechs Katzen dauerhaft im Haus und einen Freigänger. Kann ich da etwas tun? Sprich Herausgabe des Tieres fordern oder sogar Anzeige wegen Diebstahl erheben? Für einen fundierten Rat und schnelle Antwort danke ich Ihnen schon mal im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Roswitha S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob und wie Sie gegen Ihre Nachbarin vorgehen können, hängt davon u.a. ab, ob Sie die Eigentümerin des Katers sind. So z.B. wenn Sie damals eine ordnungsgemäße Fundmeldung gemacht haben und seitdem 6 Monate vergangen sind, ohne dass sich der Eigentümer des Katers gemeldet hätte. Da die Prüfung der Eigentums- und Besitzverhältnisse sehr kompliziert ist und hierfür alle Einzelheiten bekannt sein müssen, ist dies an dieser Stelle leider nicht möglich. Unabhängig von der Frage nach Ihrem Eigentum, sind Sie durch das regelmäßige Füttern jedenfalls Halterin des Katers geworden (was mit dem Eigentum nichts zu tun hat), mit der Folge, dass Sie einerseits gemäß dem Tierschutzgesetz verpflichtet sind, sich um ihn zu kümmern und andererseits gemäß § 833 BGB für die Schaden haften müssen, die er anrichtet. Wie sich die „Vermittlung“ an die neuen Besitzer hierauf auswirkt, wäre ebenfalls zu prüfen. Sofern die Nachbarin wußte, dass Sie sich seit langem um Schnorri kümmern und ihn eigentlich als ihren Kater annehmen, wäre tatsächlich zu prüfen, ob eine strafbare Handlung vorliegt, insbesondere wenn sie eine Vermittlungsgebühr eingenommen hätte. Ob Sie aber tatsächliche eine Strafanzeige gegen Ihre Nachbarin erstatten sollten, ist gut zu überlegen, da sich hieraus nicht selten ausgewachsene Nachbarschaftsstreitigkeiten ergeben (können). Sie könnten sich statt dessen zunächst z.B. an das zuständige Schiedsamt wenden, um eine gütliche Lösung zu finden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ob und wie Sie gegen Ihre Nachbarin vorgehen können, hängt davon u.a. ab, ob Sie die Eigentümerin des Katers sind. So z.B. wenn Sie damals eine ordnungsgemäße Fundmeldung gemacht haben und seitdem 6 Monate vergangen sind, ohne dass sich der Eigentümer des Katers gemeldet hätte. Da die Prüfung der Eigentums- und Besitzverhältnisse sehr kompliziert ist und hierfür alle Einzelheiten bekannt sein müssen, ist dies an dieser Stelle leider nicht möglich. Unabhängig von der Frage nach Ihrem Eigentum, sind Sie durch das regelmäßige Füttern jedenfalls Halterin des Katers geworden (was mit dem Eigentum nichts zu tun hat), mit der Folge, dass Sie einerseits gemäß dem Tierschutzgesetz verpflichtet sind, sich um ihn zu kümmern und andererseits gemäß § 833 BGB für die Schaden haften müssen, die er anrichtet. Wie sich die „Vermittlung“ an die neuen Besitzer hierauf auswirkt, wäre ebenfalls zu prüfen. Sofern die Nachbarin wußte, dass Sie sich seit langem um Schnorri kümmern und ihn eigentlich als ihren Kater annehmen, wäre tatsächlich zu prüfen, ob eine strafbare Handlung vorliegt, insbesondere wenn sie eine Vermittlungsgebühr eingenommen hätte. Ob Sie aber tatsächliche eine Strafanzeige gegen Ihre Nachbarin erstatten sollten, ist gut zu überlegen, da sich hieraus nicht selten ausgewachsene Nachbarschaftsstreitigkeiten ergeben (können). Sie könnten sich statt dessen zunächst z.B. an das zuständige Schiedsamt wenden, um eine gütliche Lösung zu finden.