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3,5 jähriges Kind von Tierheimhund ins Gesicht gebissen

von Thomas K.

Hallo Frau Fries, wir sind eine 3-köpfige Familie und haben schon sehr lange überlegt uns einen Hund anzuschaffen. Nach langem Hin und Her haben wir uns für einen 2 jährigen Mischling aus Italien entschieden, der laut Tierschutzorganisation Kinderverträglich sein sollte. Als wir den Hund den ersten von 7 Probetagen zu Hause hatten, hat er unseren 3,5 jährigen Sohn ohne erkennbaren Grund oder Druck ins Gesicht gebissen. Er hat nun 2 Wunden in der Wange und die Unterlippe war durchgebissen. Wir haben den Hund natürlich sofort zurück gebracht; die Ansprechpartner im Tierheim hatten keine Erklärung dafür. Dieser Vorfall liegt jetzt ungefähr einen Monat zurück und wir denken derzeit darüber nach, ob wir für unseren Sohn Schmerzensgeldforderungen geltend machen sollten. Können Sie uns bitte mitteilen, ob dies bei der oben geschilderten Situation denkbar wäre, bzw. wie die Aussichten auf ein Urteil zu Gunsten unseres Sohne wären. Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße,

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Bedauerlicherweise kommt es immer wieder zu Bißverletzungen durch Hunde die als “absolut kinderlieb“ oder als “perfekter Familienhund“ beschrieben wurden. Ob diese Aussagen ungeprüft als Verkaufsargument mißbraucht wurden oder ob der Hund tatsächlich bisher bei jeder Begegnung mit einem Kind freundlich reagiert hat, hängt selbstverständlich vom Einzelfall ab. Ob Sie einen Schmerzensgeldanspruch für Ihren Sohn geltend machen sollten bzw. ob dies vor Gericht erfolgreich eingeklagt werden könnte, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die zunächst geprüft werden müssten. Wichtig zu wissen wäre unter anderem, ob Sie oder das Tierheim zum Tatzeitpunkt Eigentümer des Hundes war. Zu der Höhe eines möglichen Schmerzensgeldanspruchs gibt es keine pauschale Antwort. So gibt es Urteile, die Kindern, die von Hunden gebissen wurden -je nach Schwere der Verletzung, der dauerhaften Narbenbildung oder Entstellung und der psychischen Folgen- zwischen 2.556,00 und 19.000,00 Euro zugesprochen haben. Lassen Sie sich die Verletzungen Ihres Sohnes ärztlich bescheinigen und lassen sich zum weiteren Vorgehen anwaltlich beraten.

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