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Hilfe für unseren Traumhund

von Andrea L.

Sehr geehrte Frau Fries, ich brauche dringend Hilfe bzw. Ihren Rat. Kurz zu dem Fall: Ich bin vor ca. 3-4 Wochen in einem Tierheim gewesen, habe dort einen kleinen Welpen kennengelernt, der sofort mein Herz erobert hat. Eine Mitarbeiterin hat mich auf dieses Tier reserviert. Die Chefin des Tierheims war zu diesem Zeitpunkt im Urlaub. Dann sind ich, meine Kinder und mein Lebensgefährte 1,5 Wochen später nochmal dort hinfahren, damit der Zwerg auch uns alle kennenlernt, und wir haben ca. 45 Minuten mit ihm gespielt, gekuschelt usw. Dann ist die Chefin aus dem Urlaub gekommen und jetzt ist die Zeit, wo sie abgabebereit sind die Hunde. Sie hat mich gestern angerufen und gesagt, dass sie entschieden hat, dass ich den Hund nicht bekomme, weil ich alleinerziehend bin und mit einem Welpen überfordert sei. Und nach vielen Tränen habe ich mich sofort entschieden dafür zu kämpfen, dass der Kleine zu uns darf, denn er hat bei uns im Herzen und im Leben schon einen Platz eingenommen. Ich habe dieser Frau auch angeboten, dass sie sich gerne von mir und meiner Familie ein Bild machen kam. Daran hat sie kein Interesse erzeigt und gesagt, das interessiert sie nicht, sie hat diese Erfahrung gemacht und deswegen werde ich den reservierten Hund nicht bekommen. Der Kleine wurde auch sofort wieder nach dem Telefonat inseriert. Jetzt bitte ich Sie, mich rechtlich zu beraten bzw. zu unterstützen, denn wie gesagt, der Hund ist schon ein Familienmitglied und meine Kinder fragen auch ständig, wann er einzieht. Bitte bitte helfen Sie mir, denn ich habe Angst, dass er bald wieder vermittelt ist und ich ihn dann für immer verloren hätte. Mit freundlichem Gruß, L.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider kann ich Ihnen keine großen Hoffnungen machen, den Hund vermittelt zu bekommen. Zunächst ein paar grundsätzliche Informationen vorweg. Im deutschen Vertragsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit (jeder kann entscheiden, ob er den jeweiligen Vertrag abschließt oder nicht). Es steht dem Tierschutzverein daher frei, ob er mit Ihnen einen Vertrag zu seinen Bedingungen abschließen möchte oder nicht. Zu prüfen wäre, ob die Reservierung lediglich das unverbindliche Versprechen darstellte, den Hund zunächst nicht zur Vermittlung einzustellen bis die Chefin aus dem Urlaub zurück ist oder hierdurch bereits ein verbindlicher Vorvertrag mit dem Tierheim zustande gekommen ist und die Vermittlung an Sie durchgesetzt werden kann. Dies läßt sich jedoch leider an dieser Stelle ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht prüfen und bewerten. Zudem gilt allgemein unabhängig von den Erfolgsaussichten zu bedenken, dass für den Fall, dass Sie erfolgreich vor Gericht die Vermittlung des Welpen an Sie durchsetzen könnten, dies wahrscheinlich erst in 1 – 1,5 Jahren der Fall wäre, abhängig davon wie lange der Prozess dauern würde. So lange dürfte der Welpen zwar theoretisch nicht weitervermittelt, aber eben auch nicht an Sie herausgegeben werden dürfen und müsste so lange im Zwinger sitzen. Auch wenn Sie und Ihre Kinder den Hund verständlicherweise schon in Ihre Herzen geschlossen haben, so überlegen Sie sich daher, ob Sie sich nicht schweren Herzens von dem Welpen trennen und sich an ein anderes Tierheim wenden. Wenn es bereits im Vorfeld zu solchen Streitigkeiten kommt, sind weitere Streitigkeiten in der Regel absehbar.

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