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Unterschlagung von Katze

von Ellen E.

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn meine Katze sich gerne im Dorf bei Nachbarn aufhält und dann angefüttert, festgehalten und dann gechippt und angeblich unterernährt wegen Zahnproblemen zum Tierarzt geschleppt wird ohne mir die Möglichkeit zu geben, selber Abhilfe zu schaffen, da nicht bei Tierheim/Tierarzt gemeldet und auch nicht genug im Dorf nachgefragt, wem sie gehört, einfach behalten wird und dann, wenn ich sie endlich gefunden habe, nachdem meine Familie ihn Tage und Nächte gesucht und viele Zettel aufgehangen habe, sogar bei denen, die sie hatten, zweimal nachgefragt habe und es verneint würde, dann aber plötzlich Geld von mir haben wollen. Kann doch nicht angehen. 500,- € Tierarztkosten und ich bin nicht die Einzige, der sowas passiert, das ist bei denen Programm! Abgesehen davon ist mein Mann der Besitzer, da er ihn damals aus dem Tierheim geholt hat, aber die wollen nur was von mir? Eigentlich könnte ich die anzeigen, wollte es aber auf sich beruhen lassen, weil ich mich nicht wegen Kleinigkeiten aufregen wollte, doch so viel Dreistigkeit und dann noch so viel Geld, da muss ich wissen, ob ich eine kleine Chance habe und was ich machen soll. Ich würde mich auch auf einen Vergleich von höchstens 200,- € einlassen, da sie mir mit Notfall kommen und ich gegen den Tierarzt wohl keine Chance habe. Aber für zwei Zähne 500,-? Es hat sie auch keiner gezwungen, sie zu chippen oder zu impfen etc. Vielen Dank für Ihre Antwort E. E.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar „entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Rein rechtlich haben Sie als Eigentümerin das Recht, den Nachbarn aufzufordern, ab sofort jegliche Einwirkungen auf ihre Katze – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Das Verhalten der Leute, dass sie zunächst den Besitz der Katze auf Ihre ausdrückliche Nachfrage hin verneint haben und nun, wo hohe Kosten entstanden sind, von Ihnen eine Geldzahlung verlangen, ist schon fragwürdig. Bei Fundtieren gilt grundsätzlich, dass man ein Fundtier entweder sofort dem Berechtigen zurückgeben muss oder, wenn man den Halter nicht kennt, bei der zuständigen Behörde (Fundamt, Polizei oder notfalls beim Tierheim) eine ordnungsgemäße Fundmeldung abgibt. Andernfalls könnte man sich der Fundunterschlagung strafbar machen. Um zu prüfen, ob und welche Ansprüche Sie haben bzw. ob eine Strafanzeige sinnvoll ist, müssten zunächst alle Einzelheiten bekannt sein. So ist z. B. wichtig zu wissen, ob Sie die Katze zwischenzeitlich schon zurückerhalten haben und wer genau die 500,00 EUR von Ihnen fordert, die „Finder“ oder der Tierarzt, des Weiteren, ob der konkrete Betrag mittels einer Rechnung belegt werden kann, etc. Bei weiterem Beratungsbedarf lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin für Tierrecht ausführlich beraten.

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