zurück zur Übersicht Nachbar ist Katzenmessi 10.09.2015 von Patricia R. Meine Nachbarin hält ca. 12-16 Katzen, alle unkastriert, unter schlechten Verhältnissen. Die Tiere sind voll mit Ungeziefer, Durchfallerkrankungen, Gelenkdeformationen usw. Sie bringt die Tiere nicht zum Tierarzt, obwohl es dringend wäre. Letzte Woche fand ich ein schreiendes Katzenjunges, das aus dem 3. Stock gefallen war. Ich brachte es sofort zum Tierarzt, aber leider hat es die Nacht nicht überlebt. Die Flohplage ist mittlerweile so schlimm, da es sich bereits auf die anderen Wohnungen ausgebreitet hat und einige Bewohner am ganzen Körper voll sind mit Flohbissen. Die Dame ist Eigentümerin der Wohnung. Wie können wir in diesem Fall vorgehen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderten Bedingungen stellen keine artgerechte Katzenhaltung dar und sind ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, der je – nach Einzelfall – eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann. Zuständig für die Überprüfung von Haltungsbedingungen und der Einhaltung des Tierschutzgesetzes ist das Ordnungs- bzw. das Veterinäramt. Nur eine Behörde kann der Katzenhalterin Auflagen erteilen und/oder Bußgelder androhen bzw. verhängen. Am besten schließen Sie sich mit weiteren Nachbarn zusammen, die die Haltungsbedingungen ebenfalls bezeugen können und wenden sich an das zuständige Veterinäramt. Schildern Sie die Dringlichkeit. Da Sie schreiben, dass sich der Ungezieferbefall bereits auf die Nachbarwohnungen ausgebreitet hat, wenden Sie sich entweder an Ihren Vermieter bzw. an die anderen Eigentümer oder den Verwalter. Zu prüfen wäre, ob zivilrechtliche Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche gegen die Katzenhalterin bestehen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderten Bedingungen stellen keine artgerechte Katzenhaltung dar und sind ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, der je – nach Einzelfall – eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann. Zuständig für die Überprüfung von Haltungsbedingungen und der Einhaltung des Tierschutzgesetzes ist das Ordnungs- bzw. das Veterinäramt. Nur eine Behörde kann der Katzenhalterin Auflagen erteilen und/oder Bußgelder androhen bzw. verhängen. Am besten schließen Sie sich mit weiteren Nachbarn zusammen, die die Haltungsbedingungen ebenfalls bezeugen können und wenden sich an das zuständige Veterinäramt. Schildern Sie die Dringlichkeit. Da Sie schreiben, dass sich der Ungezieferbefall bereits auf die Nachbarwohnungen ausgebreitet hat, wenden Sie sich entweder an Ihren Vermieter bzw. an die anderen Eigentümer oder den Verwalter. Zu prüfen wäre, ob zivilrechtliche Unterlassungs- und/oder Schadensersatzansprüche gegen die Katzenhalterin bestehen.