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Entlaufenes Tier gefunden, Tierheim & Tierarzt unkooperativ

von Sandra B.

Guten Tag, vor drei Monaten ist das Frettchen einer Freundin entlaufen. Vor ein paar Tagen wurde in der nächsten Stadt ein sehr krankes Frettchen gefunden. Dieses gefundene Frettchen sieht dem entlaufenen Tier sehr ähnlich (Fellfarbe ändert sich im Winter so massiv, dass ein Laie das nicht für dasselbe Tier halten kann), hat dasselbe Verhalten und wirkt einfach wie das vermisste Tier. Nur ist das entlaufene Tier gechippt. Beim Gefundenen wurde keiner gefunden (oder wollte nicht?). Jedenfalls zeigen sich das Tierheim UND die Ärztin sehr unkooperativ, sie wirken schon fast genervt. Auch ist das Gefühl vorhanden, dass die Halterin als "schlechte" Halterin abgestempelt wird, denn ihr ist ja schließlich ein Tier entlaufen ... Haben Sie eine Idee, wie man da vorgehen kann? Was man da machen kann? Wieso findet das Gerät keinen Chip? An was kann das liegen? Ich hoffe auf schnelle Antwort Mfg Sandra B.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Wenn es sich bei dem gefundenen Frettchen tatsächlich um das Eigentum Ihrer Freundin handelt, hat sie einen Herausgabeanspruch gegen das Tierheim, das jedoch im Gegenzug die Erstattung der entstandenen notwendigen Kosten verlangen darf. Ihre Freundin muss hierfür jedoch beweisen können, dass es sich um auch ihr Frettchen handelt, z.B. durch den Chip und die dazugehörige Registrierung, mittels des Impfausweises, einem Kaufvertrag, Zeugen, Fotos, etc. Für die Behauptung, dass (angeblich) kein Chip gefunden wurde, gibt es verschiedene Möglichkeiten. So könnte es z.B. sein, dass tatsächlich keiner vorhanden ist und es sich um eine fremdes Tier handelt, oder dass dies nur behauptet wurde, um das Tier nicht an Ihre Freundin herausgeben zu müssen. Ob dies auch an einem technischen Defekt des Transponders oder des Lesegeräts liegen könnte, kann ich nicht beantworten. Für die weitere Prüfung des weiteren Vorgehens müssen jedoch zunächst die Einzelheiten bekannt sein, so z.B. wie Ihre Freundin von dem gefundenen Frettchen erfahren hat, ob sie bereits die Herausgabe verbindlich gefordert hat bzw. schon eine Frist gesetzt hat, ob andere Beweismittel zum Nachweis des Eigentums sowie Korrespondenz mit dem Tierheim vorhanden sind, etc. Sofern sich das Tierheim weiterhin weigert das Tier herauszugeben, sollte Ihre Freundin sich notfalls an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht wenden, um eine möglichst kurzfristige Klärung zu erreichen, da mit jedem Tag, an dem das Frettchen im Tierheim versorgt wird, weitere Kosten entstehen.

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