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Vermieter verbietet Hund in der Mietwohnung

von André R.

Guten Tag, ich habe folgendes Anliegen: Ich bin vor kurzem mit meiner Freundin in eine neue Wohnung gezogen. Nun wollen wir uns einen kleinen Hund zulegen, der mit uns in der Wohnung leben soll. Laut Mietvertrag sind Haustiere mit Zustimmung des Vermieters erlaubt, sofern diese keine Geruchs- oder Lärmbelästigung sowie Gefahr für eine beteiligte Partei darstellen. Unser Vermieter hat uns nun einen Hund verboten. Kann er dies so einfach? Seine Begründung hat eine persönliche Ursache (schlechte Erfahrung vor über 10 Jahren), eine sachliche Begründung liegt nicht vor. Wir wollen ihm nun vorschlagen, dass wir eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen sowie die Zustimmung aller Mietparteien des Hauses einholen, damit er sich auf einer sicheren Seite wissen kann. Hätten Sie vielleicht noch einen anderen Tipp? Vielen Dank im voraus.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Meines Erachtens ist es sehr verantwortungsbewußt, sich vor Anschaffung des Hundes hierum zu kümmern und nicht es nicht erst auf einen Streit mit dem Vermieter ankommen zu lassen. Ob die von Ihnen wiedergegebene Klausel Ihres Mietvertrages wirksam ist hängt von dem konkreten Wortlaut hat. Ich nehme an, dass dort nicht jegliche Haustierhaltung von der Genehmigung des Vermieters abhängt, sondern Kleintiere ausgenommen sind. Falls dem nicht so ist, wäre die Klausel unwirksam. Selbst wenn dort geregelt ist, dass die Hundehaltung nicht pauschal verboten, sondern von der Zustimmung Ihres Vermieters abhängig ist, muss der Vermieter, die Interessen aller Beteiligten (Mieter, Vermieter, Nachbarn) abwägen und kann seine Zustimmung nur bei gewichtigen sachlichen Gründen verweigern. Die Antwort Ihres Vermieters dürfte nicht ausreichen, da es scheint, dass entgegen der Vertragsklausel und der herrschenden Rechtsprechung eigentlich ein generelles Hundehaltungsverbot gilt. Da Ihr Mietvertrag kein generelles Verbot der Hundehaltung vorsieht, ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.03.2013 (Az VIII ZR 168/12) auf Ihren Fall zwar nicht direkt anwendbar, kann jedoch als Argumentationshilfe herangezogen werden, falls Ihr Vermieter seine Erlaubnis weiterhin ablehnt. Danach ist ein generelles Hundehaltungsverbot in Mietverträgen unwirksam, da ein Mieter durch ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung unangemessen benachteiligt ist. Als weiteren Grund für die Unwirksamkeit nannte das Gericht den Verstoß gegen mietrechtliche Vorschriften, nach denen der Vermieter dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gewähren muss. Aus der Unwirksamkeit der Verbotsklausel folgt jedoch nicht automatisch, dass nun die Hunde-und Katzenhaltung immer und ohne Einschränkungen erlaubt ist. In jedem Einzelfall muss die gebotene Abwägung der Betroffenen (Vermieter, Mieter), der anderen Hausbewohner und Nachbarn erfolgen. Fällt diese Abwägung zugunsten des Mieters aus, so muss der Vermieter der Hunde- und Katzenhaltung zustimmen. Daher wäre es gut, wenn Sie von allen anderen Mietern die schriftliche Bestätigung haben, dass diese keine Einwände gegen Ihre Hundehaltung haben. Schreiben Sie den Vermieter nun per Post an und fordern Ihn auf, innerhalb von zwei Wochen die schriftliche Zustimmung zur Haltung eines Hundes zu erteilen. Berufen Sie sich auf das oben genannte Gerichtsurteil und fügen Sie die Unterschriftenliste der Nachbarn bei. Zu Beweiszwecken sollten Sie den Brief per Einschreiben versenden. Behalten Sie für Ihre eigenen Unterlagen eine Kopie des von Ihnen unterschriebenen Briefes. Sollte er seine Zustimmung weiterhin verweigern, wenden Sie sich bei weiterem Bedarf, an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin. Im Streitfall müsste letztlich das zuständige Amtsgericht darüber entscheiden.

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