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Hundehaltungsgenehmigung

von Ingrid H.

Mit Beginn meines Mietvertrages 4/2005 wurde mir die Haltung meines Hundes gestattet. Er verstarb kurz nach dem Einzug. 2 Jahre später, im Juli 2007 bekam ich eine neue Hündin, damals 5 Monate alt. Ein Jahr darauf verlangte meine Vermieterin, dass ich eine neue Vereinbarung unterschreibe, die mich rechtlich schlechter stellt, als die erste im Mietvertrag. Die Begründung: Im Mietvertrag steht : "Die Haltung eines Hundes:hier Dalmatinermischling Alex, wird gestattet." Diese Genehmigung gilt angeblich nicht für die neue Hündin. Da es in der Wohnanlage noch weitere Hunde gibt, habe ich bis jetzt nichts unterschrieben. Könnte ich eine Kündigung durch die Vermieterin bekommen? Vielen Dank!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da der genauen Wortlaut der beiden Klauseln nicht vorliegt, lässt sich nur grundsätzlich sagen, dass es durchaus möglich ist, dass ein Vermieter nicht generell die Haltung eines Hundes sondern eines ganz konkret bezeichneten Hundes genehmigt. Verstirbt dieser Hund oder muss aus anderen Gründen weggegeben werden, gilt die Genehmigung nicht automatisch auch für den neuen Hund. Der Vermieter muss jedoch gewichtige Gründe vorbringen, weshalb er den neuen Hund nun plötzlich nicht genehmigen möchte. Dies scheint vorliegend nicht geschehen zu sein. Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden können und die Vermieterin kündigt Ihnen tatsächlich wegen Ihrer verweigerten Unterschrift, sollten Sie überlegen sich mit Hilfe eines Rechtsanwalts oder einer Rechtsanwältin dagegen zur Wehr zu setzen.

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