zurück zur Übersicht Frage 17.09.2015 von Eric M. Sehr geehrte Damen und Herren, ich hoffe, dass ich bei Ihnen mit meinem Anliegen richtig bin (habe die Mail-Adresse aus den Unterlagen von unserem Hund), da ich eine Frage habe und zwar folgender Sachverhalt liegt vor. Meine Mutter wird demnächst ausziehen und ich möchte ihren Hund kaufen, da sie ihn nicht mitnehmen möchte. Da sie aber Schulden hat, soweit ich weiß, da sie die Hundesteuer nicht gezahlt hat, ist meine Frage, ob ich den Hund trotz dessen kaufen darf, ohne dass ihre Schulden auf mich übergehen und ob ich als Familienangehöriger überhaupt den Hund übernehmen darf? Meine Sorge ist, dass ich ihre Rückstände mit dem Kauf des Hundes übernehmen muss, was ich aber nicht möchte, da sie die Schulden zu verantworten hat. Ich hoffe, dass Sie mir weiter helfen können oder mich an eine zuständige Person weiterleiten können und bedanke mich schon mal für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Eric M. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sofern Ihre Mutter Alleineigentümerin des Hundes ist, steht es ihr grundsätzlich frei, ob und an wen sie den Hund verkaufen möchte, also auch an Sie als einen Angehörigen. Mit dem Kauf des Hundes übernehmen Sie grundsätzlich nicht die Schulden Ihrer Mutter, z.B. eine nicht gezahlte Hundesteuer, Tierarztrechnung o.ä., sondern nur das Eigentum. Da Ihre Schilderung sehr allgemein ist, ist aufgrund der Angaben auch nur diese grundsätzliche Einschätzung möglich.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sofern Ihre Mutter Alleineigentümerin des Hundes ist, steht es ihr grundsätzlich frei, ob und an wen sie den Hund verkaufen möchte, also auch an Sie als einen Angehörigen. Mit dem Kauf des Hundes übernehmen Sie grundsätzlich nicht die Schulden Ihrer Mutter, z.B. eine nicht gezahlte Hundesteuer, Tierarztrechnung o.ä., sondern nur das Eigentum. Da Ihre Schilderung sehr allgemein ist, ist aufgrund der Angaben auch nur diese grundsätzliche Einschätzung möglich.