zurück zur Übersicht Niedersächsisches Hundemelderegister 18.09.2015 von Jutta M. Guten Tag, ich habe eigentlich erst mal nur eine Frage, ob es Sinn macht, gegen die kostenpflichtige Meldepflicht in Niedersachen anzukämpfen? Mit freundlichen Grüßen, Jutta M. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da an dieser Stelle keine konkreten Erfolgsaussichten einer Klage geprüft werden können, gebe ich Ihnen gern allgemeine Infos zu diesem Thema. Bisher hat es bereits verschiedene Gerichtsverfahren gegen das Register gegeben. So hatte sich z.B. im November 2014 Verwaltungsgericht Hannover mit Klagen von zwei Hundehaltern zu beschäftigen. Der Pressemitteilung des VG Hannovers vom 11.11.2014 (http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=129177&_psmand=126?) ist die Begründung der Klagen zu entnehmen. Die beiden Kläger haben sich demnach wohl nicht gegen die Un-/Rechtmäßigkeit des Registers an sich gewendet, daher war dies auch nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens. Streitig war nur, ob das Register als privates Unternehmen den fälligen Eurobetrag überhaupt und wenn ja per Verwaltungsakt festlegen darf. Da der verklagte Betreiber des Registers die beiden angefochtenen Bescheide aufgehoben hat, haben sich die beiden Prozesse erledigt, so dass das Gericht sich inhaltlich nicht mehr damit beschäftigen und darüber entscheiden mußte/durfte. Ausgangspunkt für das Vorgehen gegen das Register ist immer die Rechnung/Zahlungsaufforderung, die Sie als Hundehalterin erhalten. Da in Niedersachsen das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde, müssten Sie innerhalb eines Monats nach Zugang, Klage hiergegen beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Welches Gericht dies in Ihrem Falle ist und die weiteren formellen Voraussetzungen einer Klage finden in der Rechtsmittelbelehrung am Ende der Zahlungsaufforderung. Nach Ablauf der Frist ist diese eine Zahlungsaufforderung bestandskräftig. Da Sie als Klägerin die Gerichtskosten vorlegen müssen und bei Verlust der Klage die gesamten Prozesskosten (bestehend aus Gerichtsgebühren, Anwaltsgebühren, Zeugenauslagen, etc.) bezahlen müssen, sollten Sie sich zu den konkreten Erfolgsaussichten und dem entsprechenden Kostenrisiko ausführlich anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da an dieser Stelle keine konkreten Erfolgsaussichten einer Klage geprüft werden können, gebe ich Ihnen gern allgemeine Infos zu diesem Thema. Bisher hat es bereits verschiedene Gerichtsverfahren gegen das Register gegeben. So hatte sich z.B. im November 2014 Verwaltungsgericht Hannover mit Klagen von zwei Hundehaltern zu beschäftigen. Der Pressemitteilung des VG Hannovers vom 11.11.2014 (http://www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=19421&article_id=129177&_psmand=126?) ist die Begründung der Klagen zu entnehmen. Die beiden Kläger haben sich demnach wohl nicht gegen die Un-/Rechtmäßigkeit des Registers an sich gewendet, daher war dies auch nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens. Streitig war nur, ob das Register als privates Unternehmen den fälligen Eurobetrag überhaupt und wenn ja per Verwaltungsakt festlegen darf. Da der verklagte Betreiber des Registers die beiden angefochtenen Bescheide aufgehoben hat, haben sich die beiden Prozesse erledigt, so dass das Gericht sich inhaltlich nicht mehr damit beschäftigen und darüber entscheiden mußte/durfte. Ausgangspunkt für das Vorgehen gegen das Register ist immer die Rechnung/Zahlungsaufforderung, die Sie als Hundehalterin erhalten. Da in Niedersachsen das Widerspruchsverfahren abgeschafft wurde, müssten Sie innerhalb eines Monats nach Zugang, Klage hiergegen beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Welches Gericht dies in Ihrem Falle ist und die weiteren formellen Voraussetzungen einer Klage finden in der Rechtsmittelbelehrung am Ende der Zahlungsaufforderung. Nach Ablauf der Frist ist diese eine Zahlungsaufforderung bestandskräftig. Da Sie als Klägerin die Gerichtskosten vorlegen müssen und bei Verlust der Klage die gesamten Prozesskosten (bestehend aus Gerichtsgebühren, Anwaltsgebühren, Zeugenauslagen, etc.) bezahlen müssen, sollten Sie sich zu den konkreten Erfolgsaussichten und dem entsprechenden Kostenrisiko ausführlich anwaltlich beraten lassen.