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Hund

von Sarah H.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein Anliegen, wo ich nicht recht weiß, an wen oder was ich mich zu wenden habe. Und zwar habe ich vor ca. vier Monaten den zweijährigen Hund meiner Bekannten aufgenommen, da sie mit einem kleinen Kind und Abwesenheit Ihres Mannes nicht zurecht kam. Es hieß nach ca. zwei Monaten, dass sie, trotz schweren Herzens, ihn mir überlassen möchte. (Hierzu habe ich auch viele Zeugen, da dies an meinem Geburtstag geschah.) Selbst als ich selber für zwei Wochen verreist war, als es noch nicht klar war, dass er jemals mir gehören würde, musste ich nach einer Unterkunft für den Hund schauen. Mal abgesehen davon, dass der Hund mir übergeben wurde mit lediglich einem kaputten Halsband und einer Leine. Bevor es dazu kam, dass ich sah, dass es mit dem Hund und dem Kind zu viel für meine Bekannte wurde, hatte ich immer wieder mitbekommen, dass der Hund verwahrlost, mit ihm nicht Gassi gegangen wird, dass er mit dem Fuß gestoßen wird, in seinem Bettchen mit Urin lag – und niemand ihn will! Nun kommt das Problem hierzu. Aktuell sind meine Bekannte und ihr Mann in einem Scheidungskrieg. Er möchte nun von mir Geld für den Hund, was ich nach vier Monaten nicht einsehe. Ich habe wortwörtlich in Sprachnachrichten die Aussagen, dass er den Hund nicht möchte und es nur darum geht, dass er ihn damals bezahlt hat. Sie kann ihn nicht zurücknehmen, da sie selbst für sich und ihr Kind keine Wohnung findet. Ich habe lediglich den Impfpass und keine Papiere und an die werde ich wohl auch nicht kommen. Was kann ich tun? An wen kann ich mich wenden? Ich werde ihm das Geld als letzte Möglichkeit geben, mal abgesehen davon, dass dieser Mensch bestraft werden sollte. Aus Prinzip möchte ich aber um das Recht für den Hund kämpfen! Ich bitte um Hilfe. Mit freundlichen Grüßen, Sarah H.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie den Hund in Ihre Familie aufgenommen haben und behalten möchten, ist es schon mal positiv, dass er „nur Geld“ und nicht die Rückgabe des Hundes verlangt (und Sie dies mittels der Sprachnachrichten auch belegen können). Ob und wieviel Sie ihm tatsächlich zahlen müssten, läßt sich an dieser Stelle nicht bewerten, da Sie schreiben, dass die beiden in Scheidung leben. Er hätte nur dann einen Anspruch auf Zahlung, wenn er Mit-(Eigentümer) des Hundes ist/war. Hierfür sind die gesamten Umstände der Anschaffung entscheidend, nicht allein die Tatsache, dass er den Hund bezahlt hat. Sofern die beiden Miteigentümer wären, könnte Ihre Bekannte Ihnen „ihre Hälfte“ geschenkt haben, über die seine Hälfte könnte sie jedoch nicht verfügen. Dies sind allerdings Fragen, die letztlich das zuständige Familiengericht anläßlich der Scheidung entscheiden müsste, wenn die Beiden sich nicht einigen können. Da Sie den Hund bei sich haben, gilt unabhängig davon zu Ihren Gunsten die Eigentumsvermutung des § 1006 BGB, die er widerlegen müsste, wenn er den Hund doch noch zurückfordern sollte. Für das weitere Vorgehen, gilt es verschiedene Varianten zu prüfen: z.B. ob Sie z.B. „einfach“ einen Betrag als Kaufpreis zahlen, um die Sache gütlich und verbindlich zu einem Ende zubringen, ob Sie jegliche Zahlung ablehnen und abwarten ob er die Sache weiterverfolgt oder ob Sie z.B. mit möglichen eigenen Ansprüchen (wegen der Pflege und Futterkosten) aufrechnen könnten, etc. Welcher Schritt jedoch sinnvoll ist, läßt sich ohne Kenntnisse des gesamten Sachverhalts an dieser Stelle nicht bewerten. Spätestens wenn er einen Anwalt beauftragt sollten Sie anwaltlich beraten und/oder vertreten lassen.

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