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Hundehaltung Mietwohnung

von Angelika K.

Sehr geehrte Frau Fries, ich habe ein Jack-Russel-Mix, der auch bei TASSO registriert ist auf den Namen Leo. Meine Frage ist jetzt: Muss ich den Hund jetzt abgeben, um eine Wohnung zu bekommen? Das Tier lebt seit zwei Jahren schon bei mir. Vermieter sagen mir auf Anfrage zwecks Hundehaltung, sie möchten keine Hunde. Meine Tochter hat mich aufgenommen mit Hund, da meine andere Tochter in Filderstadt mich vor die Tür gesetzt hat und ich seitdem auf Wohnungssuche bin. Mein Fall ist noch nicht gerichtsabhängig. Mit freundlichen Grüßen Angelika K.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider ergeht es vielen Tierhaltern bei der Suche nach einer Wohnung in der Hunde-/Katzenhaltung erlaubt ist, wie Ihnen. Zwar ist das generelle Verbot der Hunde- und Katzenhaltung laut des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.03.2013 (Az VIII ZR 168/12) unwirksam, da ein Mieter durch ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung unangemessen benachteiligt ist. Dies gilt jedoch für schon bestehende Mietverträge, in denen die Mieter sich nachträglich einen Hund oder eine Katze anschaffen wollen. Zudem sind Klauseln, die die Hundehaltung nicht per se verbieten, sondern eine Genehmigung des Vermieters voraussetzen wirksam. Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, kann ein Vermieter frei entscheiden, ob und mit wem er einen Mietvertrag schließt. Manchem Tierhalter kommt da die Idee den Hund bzw. die Katze (zunächst) zu verschweigen oder zu leugnen. Dies ist zwar nachvollziehbar, rechtlich jedoch nicht ganz unproblematisch, da dieses Verhalten, je nach Umständen des Einzelfalls, eine arglistige Täuschung darstellen könnte und der Vermieter den Mietvertrag kündigen könnte.

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