zurück zur Übersicht Steuerzahlung 01.12.2009 von Jennifer P. Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte zwei Hunde! Die eine Hündin ist steuerlich über meine Mutter versichert. Die zweite Hündin habe ich noch nicht lange und übernommen, weil ihr alter Besitzer sie nicht mehr wollte! Zum Hintergrund: Sie ist aus einer Massenzuchtanstalt und wurde bewusst dort heraus geholt, jedoch hat sie einige Macken! Ich möchte sie trotzdem gerne in die Familie aufnehmen, allerdings fehlen mir die finanziellen Mittel! Nun zu meiner eigentlichen Frage: Ist es irgendwie möglich, wenn ich kein Einkommen, keine staatlichen Hilfen bekomme und eine kostenpflichtige Ausbildung habe, mich bis zum Ende dieser von der Hundesteuer zu befreien? Ich möchte sie auf keinen Fall ins Tierheim geben!! Tierarztkosten und Versicherung bekomme ich zusammen! Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Jede Stadt bzw. Gemeinde erlässt eine Hundesteuersatzung, in der nicht nur die Höhe der Steuer sondern u.a. auch geregelt ist, wer keine oder weniger Steuern bezahlen muss. Die meisten Hundesteuersatzungen sind mittlerweile auch im Internet zu finden, so auch die der Stadt Rostock. Aber nur aufgrund der Tatsache, dass Ihnen die finanziellen Mittel für einen Hund fehlen, werden Sie jedoch nicht in den Genuss einer Steuerermäßigung oder sogar einer Steuerbefreiung kommen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Jede Stadt bzw. Gemeinde erlässt eine Hundesteuersatzung, in der nicht nur die Höhe der Steuer sondern u.a. auch geregelt ist, wer keine oder weniger Steuern bezahlen muss. Die meisten Hundesteuersatzungen sind mittlerweile auch im Internet zu finden, so auch die der Stadt Rostock. Aber nur aufgrund der Tatsache, dass Ihnen die finanziellen Mittel für einen Hund fehlen, werden Sie jedoch nicht in den Genuss einer Steuerermäßigung oder sogar einer Steuerbefreiung kommen.