zurück zur Übersicht Freilaufende Hunde 05.10.2015 von Sabine P. Zwei freilaufende Hunde auf Gemeinschaftsgrundstück haben sich gebissen, wer kommt für die Tierarzt-Rechnung auf? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihre Frage sehr allgemein ist, ist dementsprechend auch nur eine sehr allgemeine Antwort möglich. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Theoretisch muss daher der Hundehalter A dem Hundehalter B die Kosten ersetzten die sein Hund A angerichtet hat und umgekehrt. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Hier käme es auf die konkreten Umstände Ihres Einzelfalles an.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihre Frage sehr allgemein ist, ist dementsprechend auch nur eine sehr allgemeine Antwort möglich. Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass ein Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Theoretisch muss daher der Hundehalter A dem Hundehalter B die Kosten ersetzten die sein Hund A angerichtet hat und umgekehrt. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Hier käme es auf die konkreten Umstände Ihres Einzelfalles an.