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Unmögliche Bedingungen von unserem Vermieter wegen unserem Hund

von Nicole W.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben einen Jack-Russel Dackel Mix, eine Hündin, 5 Jahre alt. Sie wird bei uns artgerecht gehalten: Spazieren gehen, Stöckchen werfen und anderes, was man mit Hund so macht. Unser Vermieter wohnt im Haus nebenan. Wenn wir aus der Tür müssen, gehen wir über einen Gang zu unserem Auto und eine Ausfahrt durch. Der Vermieter hat uns den Hund genehmigt, doch ist er ständig daran bedacht, uns und dem Hund das Leben schwer zu machen. Als erste Schikane sehe ich, dass er uns verbietet, dass der Hund bis zur Ausfahrt laufen darf, wir müssen ihn dort rauf tragen. Es ist für uns nicht schön, doch für den Hund noch doofer, denn er will laufen. Dann unterstellt er uns ständig, dass unser Hund ihm im Garten sein großes Geschäft hinterlässt. Er droht mit Gericht, wollte den Kot untersuchen lassen, doch unsere Tierärztin unterstützt das nicht. Sein Tierarzt will 200 Euro haben, dass wir nicht einsehen, wofür wir das Geld ausgeben sollen. Es sind nur alles Schikanen, die nur auf Lügen aufgebaut sind. Genauso behauptet er, dass wir morgens, wenn wir auf das Taxi meiner Tochter warten, den Hund in seinen Garten laufen lassen. Der Hund ist gar nicht dabei, sondern ich gehe nach Abholung meiner Tochter eine große Runde mit ihm (meine Tochter ist autistisch und besucht die Förderschule in Osnabrück). Was sollen wir nur tun? Meiner Tochter tut der Hund gut. Mit freundlichen Grüßen Nicole W.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zwar darf ein Vermieter einem Mieter die Hundehaltung nicht grundsätzlich verweigern. Allerdings darf er, wenn sehr gewichtige Gründe vorliegen, z. B. Lärm-, Geruchs- oder Kotbelästigung durch den Hund, die Genehmigung nachträglich entziehen. Zum einen müsste Ihr Vermieter Sie jedoch zunächst abmahnen und auffordern dies zu unterlassen, erst dann wäre z .B. die Aufforderung, den Hund abzuschaffen, möglich. Zum anderen müsste er jedoch die von ihm behaupteten Verunreinigungen etc. zunächst nachweisen können, was er ja offensichtlich nicht kann, da Sie schreiben, dass seine Behauptungen falsch sind. Um es jedoch überhaupt nicht zu einem Rechtsstreit mit Ihrem Vermieter kommen zu lassen, sollten Sie in einem netten Gespräch versuchen, eine gütliche Lösung finden. Vielleicht lässt sich dabei auch herausfinden, ob Ihr Hund gar nicht das eigentliche Problem ist, über das sich Ihr Vermieter ärgert. Oft werden nämlich die Haustiere nur vorgeschoben, um den eigentlichen Grund des Ärgers nicht ansprechen zu müssen. Sollte er Ihnen schriftlich die Haltung des Hundes versagen, wenden Sie sich an einen Mieterverein oder einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, um diese prüfen zu lassen und gegebenenfalls dagegen vorzugehen.

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