zurück zur Übersicht Hundeverkauf 11.10.2015 von Jessica K. Ich habe meinen Hund verkauft und wollte wissen, wie das aussieht, wenn der neue Besitzer den Hund wieder zurückbringen möchte. Muss ich ihn zurücknehmen? Und wenn ja, aus welchen Gründen ist es berechtigt? z.B. weil der Hund nicht hört oder Sachen kaputt beißt beim neuen Besitzer? Einen Kaufvertrag gibt es nicht. Erkrankungen nicht bekannt. LG Jessica Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihre Schilderung recht kurz ist, ist auch nur eine entsprechende grundsätzliche Antwort möglich. Auch wenn Sie mit dem neuen Halter keinen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen haben, so haben Sie offensichtlich den Hund gegen eine Bezahlung übergeben und damit einen wirksamen mündlichen Kaufvertrag geschlossen. Da der Käufer den Hund zurückgeben möchte (und wahrscheinlich sein Geld zurück will), möchte er rechtlich gesehen vom Kaufvertrag zurücktreten und diesen „rückabwickeln“. Dies funktioniert jedoch nur, wenn er ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht hat. Wenn Sie also z. B. mündlich vereinbart haben, dass Sie den Hund wieder zurückgenehmen, wenn der Käufer nicht mit ihm zurechtkommt o. ä., dann wäre diese ein solcher vertraglicher Grund. Allerdings müsste der Käufer beweisen, dass dies überhaupt vereinbart wurde und auch dass die vereinbarte Bedingung eingetreten ist. Fehlt eine solche Absprache, dann müsste geprüft werden, ob ihm ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht. Aus Ihrer Schilderung ist ein solches jedoch nicht zu entnehmen. Leider schreiben Sie auch nicht, aus welchem Grund der Käufer den Hund zurückgeben möchte. Sollten Sie sich nicht einigen können und der Käufer auf Rücknahme und Rückzahlung des Kaufpreises drängen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Ihre Schilderung recht kurz ist, ist auch nur eine entsprechende grundsätzliche Antwort möglich. Auch wenn Sie mit dem neuen Halter keinen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen haben, so haben Sie offensichtlich den Hund gegen eine Bezahlung übergeben und damit einen wirksamen mündlichen Kaufvertrag geschlossen. Da der Käufer den Hund zurückgeben möchte (und wahrscheinlich sein Geld zurück will), möchte er rechtlich gesehen vom Kaufvertrag zurücktreten und diesen „rückabwickeln“. Dies funktioniert jedoch nur, wenn er ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht hat. Wenn Sie also z. B. mündlich vereinbart haben, dass Sie den Hund wieder zurückgenehmen, wenn der Käufer nicht mit ihm zurechtkommt o. ä., dann wäre diese ein solcher vertraglicher Grund. Allerdings müsste der Käufer beweisen, dass dies überhaupt vereinbart wurde und auch dass die vereinbarte Bedingung eingetreten ist. Fehlt eine solche Absprache, dann müsste geprüft werden, ob ihm ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht. Aus Ihrer Schilderung ist ein solches jedoch nicht zu entnehmen. Leider schreiben Sie auch nicht, aus welchem Grund der Käufer den Hund zurückgeben möchte. Sollten Sie sich nicht einigen können und der Käufer auf Rücknahme und Rückzahlung des Kaufpreises drängen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen.