zurück zur Übersicht Rechtliche Frage zu Freigängern 19.10.2015 von Helmut K. Sehr geehtre Damen und Herren, ich habe eine rechtliche Frage, die unsere beiden Katzen betrifft. Beide sind Freigänger, wobei der eine mehr häuslich ist, der andere mehr der Läufer ist. Vor einiger Zeit bemerkten wir, dass er nicht mehr regelmäßig nach Hause kam und auch tagelang wegblieb. (Wir hatten für die Dominanz des anderen Katers gehalten.) Inzwischen ist uns bekannt, das eine Frau den Kater für eine Streuner gehalten hat und ihn angefüttert hat. Wir wissen, dass sie sich in der Katzennothilfe betätigt und schon mehrere Katze daraus in ihrer Wohnung hält, die sie dann aber nicht mehr freilässt, weil sie befürchtet, die Katzen könnten verloren gehen. Wie sollen wir uns in diesem Fall verhalten? Momentan locken wir unseren Kater nach Hause und versorgen ihn und lassen ihn aber wieder frei. Der ander Kater erkennt ihn aber wohl nun als fremd (die beiden sind aus einem Wurf). Mit freudlichen Grüßen H. K. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Sie wissen, wer Gefallen an Ihren Katzen gefunden hat, sollten Sie die Dame schriftlich auffordern jegliche Einwirkungen auf ihre Katzen – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Sie können die Dame entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, ihr zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Vor einem Prozess sollten sie allerdings zunächst versuchen eine gütliche Lösung z.B. über das Einschalten des zuständigen Schiedsmannes zu erreichen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Die geschilderte Situation, dass Katzen an mehreren Stellen gefüttert und sogar “entfremdet“ werden, ist sehr häufig und kann bei Freigängern faktisch nicht verhindert werden. Da Sie wissen, wer Gefallen an Ihren Katzen gefunden hat, sollten Sie die Dame schriftlich auffordern jegliche Einwirkungen auf ihre Katzen – sprich auf Ihr Eigentum – zu unterlassen. Sie können die Dame entweder selbst anschreiben oder dies direkt von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin machen lassen, ihr zu zeigen, dass Sie es ernst meinen. Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der bzw. die sich z.B. auf Tierrecht oder Nachbarschaftsrecht spezialisiert hat. Wird dieses Verbot missachtet, könnten Sie theoretisch beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Vor einem Prozess sollten sie allerdings zunächst versuchen eine gütliche Lösung z.B. über das Einschalten des zuständigen Schiedsmannes zu erreichen.