zurück zur Übersicht Herausgabeanspruch meines Hundes 23.10.2015 von Harald S. Hallo Frau Fries, ich bin wirklich am verzweifeln! Mein kleiner Hund wurde mir per Einbruch in meine Wohnung und Androhung von Gewalt meinem Sohn gestohlen. Unter den Tätern befand sich meine Ex-Freundin, welche im Februar 2012 nach Mallorca auswanderte und mir deshalb den Hund unter Zeugen schenkte. Als Frührentner ist dieser Hund mein Lebensmittelpunkt. Ich habe die Polizei und eine Anwältin beauftragt, leider bekomme ich zur Aussage, ist ja nur eine Sache, nach der wir nicht aktiv suchen. Wie kann ich es erreichen, dass sie nicht mit dem Hund das Land verlässt? Gerne könnte der Hund bis zur Klärung der Eigentumsverhältnisse ja sichergestellt werden. Welche Chancen hätte ich, den Hund wieder zu bekommen, wenn er sich bereits auf Mallorca befindet? Bitte helfen Sie mir. Gruß Harald S. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da sich bereits an eine Rechtsanwältin und die Polizei gewandt haben, kann ich Ihnen leider keine weiteren Stellen nennen. Ob die Beantragung eine einstweilige Verfügung aufgrund des Wohnortes Ihrer Ex-Freundin möglich bzw. sinnvoll ist, haben Sie mit Ihrer Anwältin bestimmt schon besprochen. Eine Bewertung ist an dieser Stelle nicht möglich. Bedenken Sie aber auch, dass –sofern Sie überhaupt eine gerichtliche Entscheidung zu Ihren Gunsten erlangen, eine „Sicherstellung bis zur Klärung“ der Eigentumsverhältnisse bedeutet, dass der Hund so lange im Tierheim bleiben muss und hierdurch pro Tag Kosten entstehen. Ein Hauptsacheverfahren vor Gericht zur Klärung der Eigentumsverhältnisse kann viele Monate dauern, in denen der Hund im Tierheim sitzt und die Kosten sich auf einen beträchtlichen Betrag summieren.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da sich bereits an eine Rechtsanwältin und die Polizei gewandt haben, kann ich Ihnen leider keine weiteren Stellen nennen. Ob die Beantragung eine einstweilige Verfügung aufgrund des Wohnortes Ihrer Ex-Freundin möglich bzw. sinnvoll ist, haben Sie mit Ihrer Anwältin bestimmt schon besprochen. Eine Bewertung ist an dieser Stelle nicht möglich. Bedenken Sie aber auch, dass –sofern Sie überhaupt eine gerichtliche Entscheidung zu Ihren Gunsten erlangen, eine „Sicherstellung bis zur Klärung“ der Eigentumsverhältnisse bedeutet, dass der Hund so lange im Tierheim bleiben muss und hierdurch pro Tag Kosten entstehen. Ein Hauptsacheverfahren vor Gericht zur Klärung der Eigentumsverhältnisse kann viele Monate dauern, in denen der Hund im Tierheim sitzt und die Kosten sich auf einen beträchtlichen Betrag summieren.