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Kleine kranke Kätzchen mit ihren Müttern auf Bauernhof ...

von Anna Marie C.

... , aber angebl. nicht vom Bauern, leben dort in Holzstapeln und sterben nach und nach an Katzenschnupfen, ausgel. Augen, Giardien, Lungenentzündung. Nur die außerhalb des Gartens können aufgenommen werden - Veterinäramt macht nichts! Wie kann man Druck auf Veterinäramt ausüben, damit die Kleinen dort raus geholt werden können? Rundum sind mehr als 25 solcher Höfe - Dunkelziffer wahrscheinlich höher!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Über die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz (Artikel 20a GG) ist der Tierschutz von den staatlichen Organen (wie Gerichten, Staatsanwaltschaften, Gesetzgeber) zu beachten. Zuständige Behörde für die Einhaltung des Tierschutzrechts und bei Verstößen hiergegen vorzugehen ist gemäß § 16 a Tierschutzgesetz das örtlich und sachlich zuständige Veterinäramt. Das ein Nichtstun bzw. ein Zuwenig-Tun sogar strafbar sein kann, hat der Rechtsanwalt Rolf Kemper aus Berlin bereits in seinem Gutachten Rechtsgutachten über „Die Garantenstellung der Amtstierärztinnen und Amtstierärzte im Tierschutz“ im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz - Landestierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin - aus dem Jahre 2006 klargestellt. Die Amtstierärzte und Amtstierärztinnen sind demnach „Beschützergaranten“ für das Wohl der Tiere und können sich durch Unterlassen gemäß § 17 Tierschutzgesetz strafbar machen. Dieses lesenswerte Rechtsgutachten ist im Internet zu finden. Anderseits müssen sich die Amtstierärzte auch an Recht und Gesetz halten und dürfen nur die ihnen zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen. Diese Abwägung müsste im Einzelfall letztlich ein Gericht vornehmen. Um zu bewerten, ob in dem konkreten geschilderten Fall eine Strafbarkeit in Betracht käme und eine Strafanzeige gegen das Veterinäramt sinnvoll wäre, müssten daher alle Einzelheiten bekannt sein, insbesondere ob das Veterinäramt tatsächlich gar nichts macht, also die Anzeigen ignoriert, oder aber einschreitet, dies jedoch nur halbherzig etc. Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich daher an eine Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht.

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