zurück zur Übersicht Schutzvertrag nicht eingehalten / Herausgabe des Hundes? 07.11.2015 von Stephanie O. Sehr geehrten Damen und Herren, am 02.11.15 habe ich meinen Hund mit Schutzvertrag und einer Schutzgebühr von 300 Euro übergeben. Im Schutzvertrag ist geregelt, das die 1. Rate von 150 Euro bei Übergabe des Hundes zu begleichen ist, dies ist passiert. Die 2. Rate sollte bis zum 04.11.15 auf meinem Bankkonto sein. Dies ist nicht der Fall. Da mich diese Frau überall gesperrt hat, kann ich sie nicht kontaktieren. Ich möchte aus dem Schutzvertrag zurücktreten und die Herausgabe des Hundes verlangen. Ist dies möglich? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um von dem Kaufvertrag zurücktreten zu können, müssten Sie ein Rücktrittsrecht haben, was anhand des konkreten Vertragstextes zu prüfen ist. Grundsätzlich gilt für beide Vertragsparteien der allgemeine Grundsatz der Vertragstreue („Verträge sind einzuhalten“). So muss der Verkäufer dem Käufer den Hund übergeben und das Eigentum übereignen und der Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis innerhalb der vereinbarten Zeit zahlen. Das bedeutet, dass Sie bei Verzug der Ratenzahlung zunächst nur einen Anspruch auf Zahlung der restlichen Rate, nicht aber auf Rücktritt und Rücknahme des Hundes hätten. Anders allerdings, wenn Sie in dem Vertrag einen Eigentumsvorbehalt vereinbart haben, dann könnten Sie ein Rücktrittsrecht von dem Vertrag für den Fall der verspäteten oder ausbleibenden Ratenzahlung haben. Sollte die 2. Rate auch in den nächsten Tagen nicht bei Ihnen eingehen, sollten Sie den Vertrag und die weiteren rechtlichen Schritte anwaltlich prüfen lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Um von dem Kaufvertrag zurücktreten zu können, müssten Sie ein Rücktrittsrecht haben, was anhand des konkreten Vertragstextes zu prüfen ist. Grundsätzlich gilt für beide Vertragsparteien der allgemeine Grundsatz der Vertragstreue („Verträge sind einzuhalten“). So muss der Verkäufer dem Käufer den Hund übergeben und das Eigentum übereignen und der Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis innerhalb der vereinbarten Zeit zahlen. Das bedeutet, dass Sie bei Verzug der Ratenzahlung zunächst nur einen Anspruch auf Zahlung der restlichen Rate, nicht aber auf Rücktritt und Rücknahme des Hundes hätten. Anders allerdings, wenn Sie in dem Vertrag einen Eigentumsvorbehalt vereinbart haben, dann könnten Sie ein Rücktrittsrecht von dem Vertrag für den Fall der verspäteten oder ausbleibenden Ratenzahlung haben. Sollte die 2. Rate auch in den nächsten Tagen nicht bei Ihnen eingehen, sollten Sie den Vertrag und die weiteren rechtlichen Schritte anwaltlich prüfen lassen.