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Verunreinigungen im Haus durch Katzen

von Astrid B.

Sehr geehrte Frau Fries, vorab möchte ich anmerken, dass der Vermieter, eine Besitzgesellschaft, vor meinem Einzug in die Wohnung Erkundigungen eingezogen hat, ob ich ein Haustier halte. Diese Frage bejahte ich wahrheitsgemäß. Zu meinem Haushalt gehörte eine Katze. Auch zum jetzigen Zeitpunkt lebt eine Katze bei mir. Die Errichtung einer Katzetreppe sowie die Installation einer Katzenklappe führten dazu, dass meine Katze mit einer Nachbarskatze immer wieder aneinandergeriet. In diesem Zuge kam es dazu, dass mindestens eines der beiden Tiere anfing, harnzumarkieren. Da meine Nachbarn die Angewohnheit haben, die Haustür permanent geöffnet zu halten, kam es zu Verunreinigungen im Hausflur. Ich habe daraufhin mit meinen Nachbarn gesprochen und darum gebeten, die Haustür geschlossen zu halten, was leider in den seltensten Fällen berücksichtigt wurde. Ich bin in den Sommerferien für einen etwas längeren Zeitraum verreist. Meine Katze wurde natürlich betreut, in diesem Fall vom Heimtierservice, den ich auch gebeten hatte, die Wohnung, den Balkon sowie die Wohnungstür auf Verunreinigungen zu kontrollieren. Außerdem hatte ich einen Schlüssel an meine Nachbarn ausgehändigt, damit sie gelegentlich nach der Katze sehen. Während meiner Abwesenheit kam es wohl zu Verunreinigungen im Haus, auch in den oberen Stockwerken. Nun wurde ich von einer Nachbarin darauf unfreundlich angesprochen, dass ich dafür Sorge zu tragen hätte, dass auch während meiner Abwesenheit das gesamte Haus sauber bliebe, denn sonst hätte ich in Zukunft die Fußabtreter der betroffenen Mietparteien zu reinigen ect. Ich führte an, dass die Haustür prinzipiell geschlossen sein sollte, da so keine Katze die Möglichkeit hätte, sich überhaupt im Haus aufzuhalten und dass das Problem eher auf eine Missachtung des oben genannten Sachverhalts zurückzuführen sei. Auch könne nicht nachgewiesen werden, dass es meine Katze gewesen ist, die den Hausflur verunreinigt hat, nicht zuletzt aus dem Grund, da nach dem Ableben meiner Katze erneut eine Harnmarkierung vor meiner Wohnungstür vorhanden war. Nun habe ich mir aus dem Tierheim eine neue Katze geholt, die nach der Eingewöhnung ebenfalls Freigang über die Katzenklappe und Katzentreppe bekommen soll. Ich möchte natürlich weder im Streit mit meinen Nachbarn leben, noch irgendwann von der Besitzgesellschaft zur Rechenschaft gezogen werden, meine aber, dass ich juristisch gesehen nicht für das Fehlverhalten meiner Nachbarn bestraft werden kann. Ich vertrete die Auffassung, dass hier der Mensch in die Verantwortung genommen werden muss. Das bedeutet, die Haustür muss auch aus dem genannten Grund geschlossen bleiben. Allerdings kann ich die Richtigkeit meiner Auffassung nicht belegen und möchte Sie aus diesem Grund darum bitten, mir zu helfen. Bin ich im Recht und wenn ja, wie kann ich dies rechtlich begründen? Ich möchte mich bereits vorab sehr für die Beantwortung meiner Frage bedanken. Mit freundlichem Gruß Astrid B.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist richtig, dass Sie gemäß § 833 BGB nur für die Schäden/Verunreinigungen einstehen müssen, die nachweislich von IHRER Katze herrühren, da Sie schließlich nicht für fremde Tiere haften müssen. Die Tatsache, dass es in der Zeit, in der Sie gar keine Katze hatten, es dennoch weitere Verunreinigungen gegeben hat, beweist zwar nicht, welche Katze markiert, schließt jedoch aus, dass es sich um Ihre Katze gehandelt hat. Hinsichtlich der geöffneten Haustüre müssten Sie in Ihrem Mietvertrag nachsehen, ob dort auf eine Hausordnung Bezug genommen wird, da dort in der Regel auch die Pflicht enthalten ist, die Haustüre stets geschlossen und zur Nachtzeit sogar abgeschlossen zu halten. Um weitere Streitigkeiten zu vermeiden, könnten Sie sich z. B. an den Vermieter wenden und ihn bitten, zu versuchen, den Streit zu schlichten. Auch die Einschaltung eines Schiedsmannes ist zu überlegen, da zum Wohle aller eine gütliche Lösung gefunden werden sollte. Lässt sich der Streit nicht einvernehmlich regeln, wenden Sie sich an einen Mietverein oder eine/n Rechtsanwalt/in.

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