zurück zur Übersicht Hunde ohne Vertrag verkauft 17.11.2015 von Cassie K. Guten Abend, ich habe einen Fehler gemacht. Wollte meinen Hund zurück kaufen, aber die neuen Hundebesitzer möchten den nicht hergeben. Was kann ich machen, um den Familienhund zurück zu bekommen? LG Cassie K. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch wenn Sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Auch wenn Sie keinen schriftlichen Kaufvertrag aufgesetzt haben, so haben Sie doch einen wirksamen mündlichen Kaufvertrag geschlossen. Die neuen Eigentümer können daher frei entscheiden, ob Sie Ihnen den Hund verkaufen wollen oder nicht. Ob Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten und so die Rückgabe des Hundes gegen Rückzahlung des Kaufpreises fordern könnten, hängt davon ab, ob Sie ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittrecht haben. Aus Ihrer Schilderung ergeben sich hierfür allerdings keine Anhaltspunkte, dies müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder auch wenn Sie mit dem Verhalten des neuen Halters nicht zufrieden sind, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt, den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Auch wenn Sie keinen schriftlichen Kaufvertrag aufgesetzt haben, so haben Sie doch einen wirksamen mündlichen Kaufvertrag geschlossen. Die neuen Eigentümer können daher frei entscheiden, ob Sie Ihnen den Hund verkaufen wollen oder nicht. Ob Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten und so die Rückgabe des Hundes gegen Rückzahlung des Kaufpreises fordern könnten, hängt davon ab, ob Sie ein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittrecht haben. Aus Ihrer Schilderung ergeben sich hierfür allerdings keine Anhaltspunkte, dies müsste anhand der Einzelheiten geprüft werden.