zurück zur Übersicht Ungewollte Fütterung eines Hundes 07.12.2009 von Birgit R. Sehr geehrte Frau Fries, ich wohne mit meiner Tochter in einem Miethaus, seit einem halben Jahr haben wir einen jungen Hund. In unserem Haus wohnt noch eine andere Mieterin mit Hund. Obwohl wir ihr mehrfach gesagt haben, dass sie unseren Hund nicht füttern soll, tut sie es weiterhin. Wenn sie auftaucht, entzieht sie uns dadurch unseren Hund. Als Antwort auf unsere Bitte, das Füttern unseres Hundes zu unterlassen, bekommen wir Antworten wie: "Sie könne ja nichts dafür, wenn wir unserem Hund nicht das Richtige zu fressen geben." Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir mitteilen könnten, ob es rechtlich eine Möglichkeit gibt, sich gegen derartige Übergriffe zu wehren. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Theoretisch können Sie beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da ein solcher Schritt aber dem Nachbarschaftsfrieden nicht zuträglich sein wird, sollten Sie die Nachbarin in einem sachlichen und ruhigen Gespräch auffordern, die Fütterung zu unterlassen und ihr erklären, warum Sie das nicht möchten. Andererseits ist es als Halterin Ihre Aufgabe Ihren Hund daran zu hindern sich -anscheinend gegen Ihren Willen- von Ihnen zu entfernen und zu der Nachbarin zu gelangen. Wie Sie das bewerkstelligen, z.B. durch Anleinen im Treppenhaus, durch noch bessere Leckerlies etc. bleibt Ihrer Fantasie überlassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Theoretisch können Sie beim Amtsgericht eine Unterlassungsverfügung beantragen, versehen mit der Androhung einer Geldstrafe bei Zuwiderhandlung. Da ein solcher Schritt aber dem Nachbarschaftsfrieden nicht zuträglich sein wird, sollten Sie die Nachbarin in einem sachlichen und ruhigen Gespräch auffordern, die Fütterung zu unterlassen und ihr erklären, warum Sie das nicht möchten. Andererseits ist es als Halterin Ihre Aufgabe Ihren Hund daran zu hindern sich -anscheinend gegen Ihren Willen- von Ihnen zu entfernen und zu der Nachbarin zu gelangen. Wie Sie das bewerkstelligen, z.B. durch Anleinen im Treppenhaus, durch noch bessere Leckerlies etc. bleibt Ihrer Fantasie überlassen.