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Nachbarschaftsstreit und Folgen

von Birgitt M.

Sehr geehrte Frau Fries, wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus - 5 Parteien. Leider hat es sich eine Partei durch ständige Lärmbelästigung zur Aufgabe gemacht, dem Rest der Mitbewohner das Leben schwer zu machen. Sozusagen als Strafe für die Abmahnung durch den Vermieter versucht diese Partei jetzt mit allen Mitteln die Abschaffung der 2 im Haus lebenden Hunde zu bewirken. Zuerst hiess es die Hunde würde ständig bellen - was aber nicht stimmt, des Weiteren habe mein Hund ihn angegriffen, was aber auch nicht stimmt - sie hat ihn lediglich angebellt - als er damit nicht durchgekommen ist, versucht er es jetzt mit ärztlichen Attests wegen Tierhaarallergie. Ist Ihnen ein Fall bekannt, oder gibt es eine gesetzliche Begründung, dass so etwas die Abschaffung der Hunde erzwingen könnte? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Besten dank im Voraus.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich nehme an, dass der Vermieter von Ihrer Hundehaltung weiß und dies kein Problem darstellt. Es ginge dann also um den Widerruf einer erteilten Erlaubnis. Die Abschaffung der Hunde könnte zum einen nur Ihr Vermieter als Ihr Vertragspartner fordern und zum anderen auch nur dann, wenn es einen objektiven schwerwiegenden Grund gibt. Die – angebliche – Tierhaarallergie könnte zwar theoretisch ein Grund sein, wenn es zu schwerwiegenden Gesundheitsbeeinträchtigung des anderen Mieters kommt, allerdings muss der Nachbar nicht nur die Allergie beweisen können, sondern auch, dass Ihre Hunde die Auslöser sind. Eine gesetzliche Norm, die die Hundehaltung bei einer Allergie verbietet, gibt es nicht. Um Ihren Fall zu bewerten, müssten Ihr Mietvertrag und die Einzelheiten bekannt sein, so z. B. auch wie lange der Nachbar schon dort wohnt und wie lange Sie die Hunde haben, wie lange Ihr Nachbar also „allergiefrei“ war. Zwar ergibt sich aus Ihrer Schilderung, dass der Vermieter nicht gegen Sie und Ihre Hunde ist, sollte er jedoch tatsächlich die Abschaffung der Hunde fordern, lassen Sie diese Aufforderung umgehend von einem Mieterverein oder von einem Anwalt prüfen.

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