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Herausgabe meiner Katze

von Janina W.

Guten Abend Frau Fries, folgender Sachverhalt liegt vor. Im September 2014 hat mir meine beste Freundin eine Katze geschenkt. Diese lebte dann 10 Monate bei mir und meinem damaligen Freund. Da wir uns getrennt haben und ich keine Möglichkeit in dieser Zeit hatte, die Katze mit zu meinen Eltern zu nehmen, hat sich eine andere Freundin bereit erklärt, die Katze vorübergehend bei sich aufzunehmen, bis ich eine Möglichkeit habe, sie wieder zu mir zu nehmen bzw. bis ich wieder eine Wohnung habe. Die Katze war nun ca. 5 Monate dort. In der Zeit habe ich die Katze chippen und auch kastrieren lassen. Da ich jetzt eine Wohnung habe, wollte ich meine Katze gerne wieder zu mir holen. Die Familie meiner Freundin und meine Freundin selbst verweigern nun die Herausgabe meiner Katze und fordern Geld, was nie vorher abgemacht war und worüber auch nichts schriftlich existiert. Habe mich bereits beim Tierschutz und im Tierheim erkundigt. Dort teilte man mir mit, dass ich die Katze einfach dort weg holen könnte. Gesagt wurde auch, dass sie die Katze nicht herausgeben könnten, weil sie dann keine Sicherheit mehr hätten, dass sie ihr Geld bekommen. Zudem unterstellen sie mir und meinem Ex-Freund, dass wir die Katze misshandelt hätten, was aber auf keinen Fall stimmt. Dies können auch einige Leute bezeugen. Sie versuchen mit allen Mitteln die Katze behalten zu können. Sie wollen nun zum Anwalt gehen und das Finanzielle über ihn klären. Ist dies so rechtens? Welche Schritte kann ich einleiten und welche Möglichkeit habe ich jetzt? Passiert mir was, wenn ich meine Katze einfach einfange und mit nach Hause nehme? Ich hoffe, Sie können mir schnell helfen. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Auch wenn die derzeitigen Besitzer die Herausgabe verweigern, ist hieran positiv, dass diese die Herausgabe nicht endgültig verweigern, z.B. weil eine Schenkung vorgelegen hätte, o.ä. sondern damit anerkennen damit, dass Sie nach wie vor die Eigentümerin der Katze sind und dass Sie grundsätzlich einen Herausgabeanspruch haben. Mit der Forderung zunächst das –angeblich- vereinbarte Geld zu bekommen, machen sie ein so genanntes Zurückbehaltungsrecht geltend. Ob dies jedoch rechtmäßig ist, die Besitzer also zu recht die Katze verweigern, hängt davon ab, ob Sie den geforderten Gelbetrag überhaupt schulden. Zwar gibt es keinen schriftlichen Vertrag, so haben Sie dennoch einen mündlichen Verwahrungsvertrag im Sinne des § 688 BGB geschlossen. Gemäß § 695 BGB und § 985 BGB haben Sie das Recht, Ihre Katze jederzeit zurückzufordern. Hinsichtlich der nun geforderten Kosten ist zu unterscheiden, ob z.B. die Futterkosten ersetzt werden sollen (was Sie tatsächlich müssten, falls nichts anderes vereinbart wurde) und/oder ob eine Art Vergütung für die Pflegezeit gezahlt werden soll. Um dies zu prüfen, müssten die Einzelheiten bekannt sein (z.B. auch ob Sie das Futter selbst gekauft und den Besitzern gebracht haben, ob Sie bereits für das Futter etwas bezahlt haben, etc.) auch mögliche Korrespondenz (WhatsApp, Facebook, etc.) müsste eingesehen werden. Sie sollten die Besitzer schriftlich auffordern, Ihnen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche (setzen Sie ein konkretes Datum ein) Ihre Katze zurückzugeben. Sollten Sie die Katze einfach dort wegholen, könnte es sich um verbotene Eigenmacht handeln, da das Faustrecht des Mittelalters bekanntlich zugunsten des Gewaltmonopols des Staates abgeschafft wurde. Dies bedeutet vereinfacht gesagt, dass man sich -außer in Notfällen- bei der Durchsetzung seiner Rechte an die staatlichen Institutionen (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) wenden muss. Ob ein Notfall vorliegt kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Wenn Sie die Katze zurückhaben möchten und dies verweigert wird, müssten Sie notfalls klagen. Sollten Sie die Katze wieder bei sich haben, müssten die Besitzer, sofern diese an der Geldforderung festhalten, Sie auf Zahlung verklagen, hier würde dann die verbotene Eigenmacht mitgeprüft werden. Um jedoch einen längeren Rechtsstreit und einen möglichen Prozess zu vermeiden, könnten Sie jedoch die Einzelheiten zunächst anwaltlich prüfen lassen, um zu erfahren, ob Sie tatsächlich einen gewissen Betrag bezahlen müssen, um die Katze zurückzubekommen. Sollten Sie sich mit der Gegenseite einigen können, sollten Sie zur Sicherheit alles schriftlich festhalten, auch die Übergabe und die Zahlung des Betrages, damit es nicht im Anschluss zu weiteren Streitigkeiten kommt.

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