zurück zur Übersicht

Trennung - zu wem kommt die Katze?

von Kirsten H.

Hallo, ich habe mich von meinem Freund getrennt und nun möchten wir natürlich beide unsere Crunchy behalten. Sie ist im Moment bei mir, allerdings droht er mir, sie mir wieder wegzunehmen, da wir sie damals auf seinen Namen schreiben lassen haben. Allerdings habe ich sie unbedingt gewollt und er eig. nicht. Er hat dann nur eingewilligt, als ich gesagt habe, er müsse sich nicht um sie kümmern. Ich übernahm auch die Kastrations-, Tierarzt- und sonstigen Kosten und habe mich liebevoll um sie gekümmert. Was man vielleicht auch noch sagen sollte: Sie war zwei Wochen lang nach der Trennung noch bei ihm, da ich gesagt habe, ich lasse sie bei ihm, da ich sie eigentlich nicht aus ihrem gewohnten Umfeld ziehen wollte. Doch er hatte ihr kein frisches Wasser gegeben und auch nicht die Katzentoilette sauber gemacht, was dazu führte, dass sie ihm auf seinen Pullover gemacht hat. Aus diesen Gründen habe ich sie dann mitgenommen. Damit sie wieder ein "sauberes" Leben führen kann. Nun möchte ich wissen, ob er sie mir wirklich wegnehmen kann? Oder ob ich im Recht bin? Und ob, falls es zu einem Rechtstreit kommt ich meine Katze zugesprochen bekomme?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Da Sie die Katze bei sich, also in Ihrem Besitz haben, sind Sie zunächst in der besseren Position, da Ihr Exfreund, wenn er die Katze tatsächlich zurückhaben will und dies nicht nur als Vorwand nutzt, um wieder mit Ihnen in Kontakt zu treten, die Herausgabe letztlich gerichtlich einklagen müsste. Das Gericht würde im Streitfall zunächst die derzeitige Eigentumslage prüfen und würde dann, je nach dem Ergebnis dieser Prüfung, entscheiden. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass Sie die Katze gemeinsam gekauft haben, also auch beide Gemeinschaftseigentümer geworden sind. Entscheidend wird unter anderem sein, dass Sie die Katze zunächst bei der Trennung bei ihm belassen haben und die Frage, ob Sie ihm damit Ihren Eigentumsanteil geschenkt haben könnten. Auch die Einzelheiten, wie Sie die Katze mitgenommen haben (war er anwesend, war er damit einverstanden, etc.) wären wichtig zu wissen. Zu Ihren Gunsten spricht derzeit jedenfalls die gesetzliche Eigentumsvermutung des § 1006 BGB, wonach grundsätzlich vermutet wird, dass der Besitzer einer Sache (oder eines Tieres) auch gleichzeitig der Eigentümer ist. Spätestens wenn er sich anwaltlich vertreten lässt, sollten auch Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beauftragen.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung