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Rückkaufrecht

von Sieglinde S.

Ende März 2013 kaufte ich mir bei einer vermeintlich tierlieben Züchterin eine damals 2,5-jährige kastrierte Yorkshire Terrierhündin. Relativ schnell merkte ich, dass mir die Züchterin ein krankes Tier verkauft hat. Breits nach zwei Wochen konnte meine Hündin wegen Zahnschmerzen kein Trockenf. mehr fressen - was ich damals auf wählerisches Verhalten bezgl. des Futters zurückführte. Nachdem ich anderes Trockenf. kaufte und sie dies auch nicht anrührte, ging ich mit ihr zum TA. Diagnose: Zahnschmerzen. 2 Wo. später wurden Zähne gezogen. Dann kamen ständige Magenschmerzen. Immer wieder andere Medikamente u. anderes Futter. Ich ging zu verschieden TÄ und zu einer Heilpraktikerin. Diese stellte eine Getreideallergie fest. Ab sofort nur noch getreidefreies Trockenf. Trotzdem immer wieder Magenschm. Es folgte Ausschlussdiät. Seit kurzem endlich verträgliches Nassfutter gefunden. Dann immer wieder manuelles Entleeren der Analdrüsen, weil es von alleine nicht funktioniert. Seit Nov. d. J. Entzündung im Lendenbereich. Versch. Medikamente, aber nur leichte Verbesserung - keine entgültige Heilung. Immer noch Schwierigkeiten beim Treppen hinabgehen. Nun wird es wohl darauf hinausgehen, dass eine Röntgenaufnahme erstellt werden muss. Ich bin finanziell am Ende. Ich kann mir die teuren Behandlungen nicht mehr leisten. Leider steht im Kaufvertrag, dass ich die kleine Hündin an die Züchterin zurückverkaufen muss. Es blutet mir das Herz, meine süße kleine Hündin an diese Person zurückzugeben. Sie benötigt ständig Medikamente gegen ihre Übersäuerung des Magens. Das alleine wäre nicht das Problem, die ca. 8 Euro/Monat könnte ich mir ohne Weiteres leisten. Aber jetzt auch noch die Röntgenaufnahme und all das, was vielleicht noch hinzukommt. Ich bin verzweifelt. Ich würde sie so gerne behalten, aber finanziell geht es leider nicht mehr. Muss ich mich nach über zwei Jahren immer noch an diese Klausel halten? Hinzu kommt noch, dass die Züchterin mit ihren ca. 8-10 Hunden niemals spazieren ging. Meine Hündin war völlig verängstigt, als ich mit ihr spazieren gehen wollte. Sie fürchtet sich heute noch bei Dunkelheit, wenn es windig ist. Diese Frau hat kein Herz für ihre Hunde, der geht es ausschließlich ums Geld. Im voraus vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Sieglinde S.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist üblich, dass Züchter in ihren Kaufverträgen u. a. die Option festhalten, dass die verkauften Tiere an sie zurückzugeben sind, falls der Käufer das Tier nicht mehr halten kann oder will. So kann der Züchter sich um ein geeignetes neues Zuhause kümmern und z. B. vermeiden, dass das Tier im Tierheim landet. Grundsätzlich müssen Verträge über die gesamte Laufzeit, in Ihrem Falle also „das Hundeleben lang“ eingehalten werden, je nach Einzelheiten des Vertragstextes und wenn die Klausel wirksam ist. In Ihrem Falle müsste also der gesamte Vertrag vorliegen und die entsprechende Klausel dahingehend überprüft werden, ob ein Vorkaufsrecht oder ein Rückkaufsrecht vereinbart wurde, ob die Klausel überhaupt wirksam ist und ob eine wirksame Vertragsstrafe enthalten ist, für den Fall, dass Sie gegen die Klausel verstoßen. Erst dann kann bewertet werden, ob Sie die Hündin folgenlos an jemand anderen verkaufen können.

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