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Tierarztrechnung

von Branislava H.

Wie berechnet der Tierarzt seine Gebühren?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Die Behandlungskosten des Tierarztes richten sich nach der Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT), die ca. 800 Einzelleistungen und Behandlungsschritte sowie den jeweiligen Gebührensatz aufzählt und zu Letzt im Jahre 2008 angepasst wurde. Da die GOT keine konkreten Endbeträge vorgibt, muss der Tierarzt nach dem „Baukastenprinzip“ die einzelnen Teile zusammenrechnen. So besteht eine Kastration z. B. aus einer Voruntersuchung, der Injektion des Narkosemittels, der eigentlichen OP und der Injektion des Antibiotikums. Je nach Schwierigkeit des Einzelfalls, kann er seine Leistung mit dem Ein- bis Dreifachen des jeweiligen Gebührensatzes abrechnen. Die Zusatzkosten für Material, Laborbefunde, Medikamente, Fahrtkosten für Hausbesuche und die gesetzliche Mehrwertsteuer sind darin nicht enthalten und werden noch zusätzlich abgerechnet. So ergibt sich aus den verschiedenen Posten der Endbetrag.

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